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BBiG 2005 § 19 Fortzahlung der Vergütung (Law)
(1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen 1. für die Zeit der Freistellung (§ 15), ...
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BBiG 2005 § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (Law)
...§ 22 Abs. 2 Nr. 2. (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
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BBiG 2005 § 24 Weiterarbeit (Law)
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als be...
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BBiG 2005 § 27 Eignung der Ausbildungsstätte (Law)
...4) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Hauswirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte ...
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BBiG 2005 § 35 Eintragen, Ändern, Löschen (Law)
...§ 32 Abs. 2 behoben wird. (3) Die nach § 34 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 8 erhobenen Daten dürfen zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung, zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Aktualität d...
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BBiG 2005 § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (Law)
(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nich...
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BBiG 2005 § 46 Entscheidung über die Zulassung (Law)
(1) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Auszubilden...
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BBiG 2005 § 47 Prüfungsordnung (Law)
...§ 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien.
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BBiG 2005 § 56 Fortbildungsprüfungen (Law)
...§ 37 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 40 bis 42, 46 und 47 gelten entsprechend. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befrei...
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BBiG 2005 § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen (Law)
...§ 58 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Umschulungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der...
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BBiG 2005 § 71 Zuständige Stellen (Law)
...4) Für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege sind jeweils für ihren Bereich die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern und für ihren Tätigkeitsbereich die Notarka...
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BBiG 2005 § 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung (Law)
(1) Der Berufsbildungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Zur...
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BBiG 2005 § 91 Organe (Law)
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind: 1. der Hauptausschuss, 2. ...
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BBiG 2005 § 94 Wissenschaftlicher Beirat (Law)
...4) Der wissenschaftliche Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. (5) § 92 Abs. 6 gilt entsprechend.
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BBiG 2005 § 97 Haushalt (Law)
...4) Über- und außerplanmäßige Ausgaben können vom Hauptausschuss auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin bewilligt werden. Die Bewilligung bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums für ...
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BBiG 2005 § 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung (Law)
Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterliegt, soweit in diesem Gesetz nicht weitergehende Aufsichtsbefugnisse vorgesehen sind, der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. ...
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BBiG 2005 § 2 Lernorte der Berufsbildung (Law)
(1) Berufsbildung wird durchgeführt 1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, in...
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BBiG 2005 § 3 Anwendungsbereich (Law)
...§§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 102 nicht; insoweit gilt die Handwerksordnung.
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BBiG 2005 § 16 Zeugnis (Law)
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Beru...
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BBiG 2005 § 20 Probezeit (Law)
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.