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GRG Art 76 Fortführung des Institutionskennzeichens (Law)
Anstelle einer Vereinbarung nach § 293 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch können sich die Beteiligten auch darauf verständigen, das bisherige Institutionskennzeichen weiter zu verwenden. ...
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GRG Art 58 Berücksichtigung von Krankengeldleistungen im Finanzausgleich der Krankenversicherung der Rentner (Law)
(1) Zu den ausgleichsfähigen Leistungsaufwendungen nach § 393b Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung gehört nicht das Krankengeld für Bezugszeiträume...
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GRG Art 74 Übergang der Prüfdienste bei den Landesversicherungsanstalten auf die Länder (Law)
(1) Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalten gehen, soweit es sich um die Durchführung von Aufgaben der Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen handel...
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GRG Art 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) (Law)
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GRG Art 63 Kostenerstattung durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Law)
(1) Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben den Krankenkassen die Kosten zu erstatten, die über den 31. Dezember 1988 hinaus für Krankheiten aufgewandt werden, die Folge eines Arbeitsunfa...
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GRG Art 1 Sozialgesetzbuch (SGB) (Law)
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GRG Art 56 Krankenversicherung der Rentner und der Studenten (Law)
(1) Personen, die bis zum 31. Dezember 1993 eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen und die Voraussetzungen für den Bezug der Rente, nicht jedoch die Voraussetzungen für die Vers...
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GRG Art 66 Vertragsärzte (Law)
Für Ärzte und Zahnärzte, die am 1. Januar 1977 Vertragsärzte der Ersatzkassen waren oder sich bis zu diesem Zeitpunkt um Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beworben hatten, gilt § 95 Abs. ...
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GRG Art 67 Medizinisch-technische Großgeräte (Law)
Für medizinisch-technische Großgeräte, die vor dem 1. Januar 1989 angeschafft, genutzt oder mitbenutzt worden sind, gelten § 368n Abs. 8 Satz 3 und 4 der Reichsversicherungsordnung in der am 31. Dezem...
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GRG Art 68 Dienstordnung (Law)
Die §§ 349 bis 357, § 360, § 413 Abs. 2 Satz 1 und § 414b der Reichsversicherungsordnung gelten weiterhin nicht für Krankenkassen oder deren Verbände, die am 31. Dezember 1988 nicht zu den Krankenkass...
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GRG Art 69 Landesverbände der Krankenkassen (Law)
Landesverbände, deren Aufgaben nach § 207 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch künftig von der Krankenkasse wahrgenommen werden, hören mit Ablauf des 31. Dezember 1988 auf zu bestehen. In ihre R...
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GRG Art 70 Regionale Kassenverbände (Law)
Für Kassenverbände, die am 31. Dezember 1988 nach § 406 der Reichsversicherungsordnung gebildet waren, sowie für Kassenverbände nach § 218 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten die §§ 407, 409 un...
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GRG Art 71 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten (Law)
Der auf Grund des § 381a der Reichsversicherungsordnung zum 1. Oktober 1988 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung festgestellte durchschnittliche Beitragssatz gilt für Studenten bis zum Begi...
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GRG Art 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) (3) (4) (5) (6) 1. bis 10. ...
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GRG Art 57 Befreiung von der Versicherungspflicht für Ärzte im Praktikum (Law)
Personen, die durch die Beschäftigung als Arzt im Praktikum am 31. Dezember 1988 versicherungspflichtig sind, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Der Antrag ist bis zum 31. März 19...
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GRG Art 64 Beteiligte Ärzte und Zahnärzte als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen (Law)
Die Mitgliedschaft von Ärzten und Zahnärzten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die nach dem bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Recht beteiligt waren, bl...
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GRG Art 75 Betrieb von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Landesversicherungsanstalten (Law)
(1) Landesversicherungsanstalten, die am 1. Januar 1989 nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften über Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherung Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung...
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RAG 20 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,074 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 20 § 6 (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am 1. Juli 1977.
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GRG (XXXX) Art 9 bis 54 (Law)