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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
...chaftliche Stellung bestimmt sich nach dem Durchschnittseinkommen des Verfolgten in den letzten drei Jahren vor seinem Tode oder, wenn dies für ihn günstiger ist, nach seinem Durchschnittseinkommen in...
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BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)
...chädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung erhalten hat oder erhält, sofern diese Leistungen nicht bereits nach den §§ 141d bis 141k BEG berücksichtigt werden, ...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
...1, 3, 4, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 2, 3, §§ 9 bis 12, § 13 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7, Abs. 4, §§ 14 bis 16 Abs. 1, § 18 Nr. 1, 5, §§ 20, 21, 22 Abs. 1, 3, 4 und § 23 ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...125 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Juli 1967 ein höherer Betrag als 150 Deutsche Mark monatlich, ...
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BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)
...1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10). (2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Rent...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
...che Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
...1956), ist dies bei der Bemessung der Kapitalentschädigung zu berücksichtigen. (3) Sind zu einem vor dem 1. November 1953 liegenden Zeitpunkt Erlöschensgründe (§ 18) eingetreten, so ist der ...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
...125 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Juli 1967 von mehr als 150 Deutsche Mark monatlich, ...
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BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
...cheides folgenden Monats wirksam. Hat der Hinterbliebene den Erlaß des Bescheides schuldhaft verhindert oder verzögert, so kann die Rückzahlung der überzahlten Rente angeordnet werden.
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)