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BEGDV 1 § 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung (Law)
(1) Die Unanfechtbarkeit oder die Rechtskraft einer Entscheidung, die vor der Verkündung einer Änderungsverordnung ergangen ist, steht keiner erneuten Entscheidung entgegen, die auf den durch die Ände...
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BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)
...1. Januar 1989 von 700 Deutsche Mark, ab 1. März 1991 von 750 Deutsche Mark, ...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
...1, 3, 4, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 2, 3, §§ 9 bis 12, § 13 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7, Abs. 4, §§ 14 bis 16 Abs. 1, § 18 Nr. 1, 5, §§ 20, 21, 22 Abs. 1, 3, 4 und § 23 ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...1. Juli 1967 ein höherer Betrag als 150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 ...
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BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)
...1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10). (2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Rent...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
...19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
...1. Oktober 1953 oder bis zu dem in Absatz 3 genannten früheren Zeitpunkt verflossen ist, der Betrag der nach den §§ 18 bis 20 BEG errechneten Rente zugrunde zu legen ist, der auf den Monat November 19...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
...1. Juli 1967 von mehr als 150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 ...
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BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
...1) Im Falle des § 21 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben. (2) Eine Minderung oder Entziehun...
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)