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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
...tgelt üblicherweise gewährt worden wäre. (4) War ein unselbständig erwerbstätiger Verfolgter mit Rücksicht auf seine familienrechtlichen Beziehungen zum Unternehmer nicht gegen Entgelt oder ...
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BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)
...1. Januar 1989 von 700 Deutsche Mark, ab 1. März 1991 von 750 Deutsche Mark, ...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
...1, 3, 4, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 2, 3, §§ 9 bis 12, § 13 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7, Abs. 4, §§ 14 bis 16 Abs. 1, § 18 Nr. 1, 5, §§ 20, 21, 22 Abs. 1, 3, 4 und § 23 ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...1. Juli 1967 ein höherer Betrag als 150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 ...
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BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)
...1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10). (2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Rent...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
...19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
...1. Oktober 1953 oder bis zu dem in Absatz 3 genannten früheren Zeitpunkt verflossen ist, der Betrag der nach den §§ 18 bis 20 BEG errechneten Rente zugrunde zu legen ist, der auf den Monat November 19...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
...1. Juli 1967 von mehr als 150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 ...
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BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
...1) Im Falle des § 21 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben. (2) Eine Minderung oder Entziehun...
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)