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BGB (XXXX) §§ 1699 bis 1711 (weggefallen) (Law)
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BGB § 1497 Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung (Law)
...Bis zur Auseinandersetzung bestimmt sich ihr Rechtsverhältnis am Gesamtgut nach den §§ 1419, 1472, 1473.
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BGB § 2059 Haftung bis zur Teilung (Law)
...Bis zur Teilung des Nachlasses kann jeder Miterbe die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten aus dem Vermögen, das er außer seinem Anteil an dem Nachlass hat, verweigern. Haftet er für eine Nachla...
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BGB (XXXX) §§ 2354 bis 2359 (Law)
(weggefallen)
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BGB § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Law)
(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten u...