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BEGDV 1 § 11 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
(1) Für die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe ist die wirtschaftliche Stellung des verstorbenen Verfolgten maßgebend, es sei denn, daß seine soziale Stellung eine günstigere Einreihung re...
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BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)
(1) Vorbehaltlich der Bestimmung der Absätze 2 bis 5 beträgt der Hundertsatz der Rente der Hinterbliebenen 100 vom Hundert der in § 12 bestimmten Beträge. (2) Rechtfertigen die nach § 18 Abs...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
(1) Es treten in Kraft 1. die §§ 1, 3, 4, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 2, 3, §§ 9 bis 12, § 13 Abs. 1, 2, 3 Nr. 1 b...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
(1) Den Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu. (2) Den Kindern sind gleichgestellt ...
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BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)
(1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10). (2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Ren...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
Der monatliche Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
(1) Die Kapitalentschädigung wird in der Weise berechnet, daß für jeden vollen Monat, der vom Zeitpunkt des Todes des Verfolgten bis zum 31. Oktober 1953 oder bis zu dem in Absatz 3 genannten früheren...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
(1) Kinder erhalten nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Rente, wenn sie 1. in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, d...
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BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
(1) Im Falle des § 21 BEG wird die Rente mit Wirkung vom Ersten des Monats neu festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem die Verhältnisse sich geändert haben. (2) Eine Minderung oder Entziehu...
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)