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GenTSV Anhang IV Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser (Law)
...iv können auch erprobte chemische Inaktivierungsverfahren eingesetzt werden. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb und unter Beachtung der organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen fallen aus der Schleuse keine...
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VerpackV 1998 Anhang IV (zu § 14) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2387 - 2389; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EinigVtr Anlage I Kap IV Anlage I Kapitel IV (Law)
...IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage I - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap IV B) - Ausg...
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EinigVtr Anlage II Kap IV Anlage II Kapitel IV (Law)
...IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage II - b) abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV III) - A...
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BeschussV Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe (Law)
...iv nicht giftig wirken. 1.2 Der LCt 50 -Wert, die Ko...
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WWSUVtr Anlage IV Von der Deutschen Demokratischen Republik neu zu erlassende Rechtsvorschriften (Law)
...iveau der Bundesrepublik Deutschland und weitere rentenrechtliche Regelungen; 6. ein Gesetz über die Errichtung und ...
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SeemAmtsBek 1982 IV. (Law)
Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Bekanntmachungen vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 226), 31. Januar 1977 (BGBl. I S. 285) und 13. Juni 1978 (BGBl. I S. 971).
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ArbGG § 52 Öffentlichkeit (Law)
Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Beweisaufnahme und der Verkündung der Entscheidung ist öffentlich. Das Arbeitsgericht kann die Öffentlichkeit für die Verhandlung oder ...
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BImSchG § 52 Überwachung (Law)
...ivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. (6) Soweit zur Durchführ...
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GBVfg § 52 (Law)
(1) Für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe dienen die Anlagen 3 bis 8 als Muster. (2) Für die Ausfertigung der Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefe sind die amt...
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HGrG § 52 Auskunftspflicht (Law)
(1) Bund und Länder erteilen durch ihre für die Finanzen zuständigen Ministerien dem Stabilitätsrat die Auskünfte, die dieser zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 51 benötigt. Die Auskunftserteilung...
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HRG § 52 (Law)
(weggefallen)
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SUG § 52 Widerspruchsverfahren (Law)
Gegen Verwaltungsakte der Seeämter kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Widerspruchsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Dem Widers...
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SchiedsG § 52 (Law)
(1) Die Schiedsstelle kann ausnahmsweise, wenn das mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, die Gebühren ermäßig...
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HGBEG Art 52 (Law)
Bei nach § 33 des Handelsgesetzbuchs eingetragenen juristischen Personen, Offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften muss die Anmeldung und Eintragung einer dem gesetzlichen Regelfall e...
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WG Art 52 (Law)
(1) Wer zum Rückgriff berechtigt ist, kann mangels eines entgegenstehenden Vermerks den Rückgriff dadurch nehmen, daß er auf einen seiner Vormänner einen neuen Wechsel (Rückwechsel) zieht, der auf Sic...
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ScheckG Art 52 (Law)
(1) Die Rückgriffsansprüche des Inhabers gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Scheckverpflichteten verjähren in sechs Monaten vom Ablauf der Vorlegungsfrist. (2) Die Rückgri...
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Grundgesetz Artikel 52 (Law)
Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr. Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlan...
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EinigVtr Anlage I Kap IV B II Anlage I Kapitel IV (Law)
...ivatrechtliche Verträge dieser Monopolverwaltung können von jedem Vertragsteil abweichend von längeren vertraglichen Kündigungsfristen mit einer Frist von mindestens einem Vierteljahr gekündigt werden...
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EinigVtr Anlage I Kap IV B III Anlage I Kapitel IV (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...