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RheinSchPV 1994 § 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt (Law)
1. Gekuppelte Fahrzeuge in Fahrt müssen bei Nacht führen: a) ...
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SeeStrO 1972 Regel 6 Sichere Geschwindigkeit (Law)
...iv) bei Nacht eine Hintergrundhelligkeit, z.B. durch Lichter an Land oder eine Rückstrahlung der eigenen Lichter; ...
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SeeStrO 1972 Regel 9 Enge Fahrwasser (Law)
a) Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne folgt, muß sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten,...
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SeeStrO 1972 Regel 13 Überholen (Law)
a) Ungeachtet der Regeln des Teiles B Abschnitte I und II muß jedes Fahrzeug beim Überholen dem anderen ausweichen. b) Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeu...
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SeeStrO 1972 Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge (Law)
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug darf zusätzlich zu den in Regel 23 für Maschinenfahrzeuge vorgeschriebenen Lichtern drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander oder einen Zylinder dort führen, wo ...
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SeeStrO 1972 Regel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen (Law)
...iv) ein Fahrzeug, auf dem Luftfahrzeuge starten oder landen; v) ...
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SeeStrO 1972 Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete (Law)
a) Diese Regel gilt in Verkehrstrennungsgebieten, die von der Organisation festgelegt worden sind; sie befreit ein Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung auf Grund einer anderen Regel. ...
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SeeStrO 1972 Regel 14 Entgegengesetzte Kurse (Law)
a) Wenn zwei Maschinenfahrzeuge auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen sich einander so nähern, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß jedes se...
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SeeStrO 1972 Regel 20 Anwendung (Law)
a) Die Regeln dieses Teiles müssen bei jedem Wetter befolgt werden. b) Die Regeln über Lichter müssen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang befolgt werden; ...
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SeeStrO 1972 Regel 32 Begriffsbestimmungen (Law)
a) Der Ausdruck "Pfeife" bezeichnet eine Schallsignalanlage, mit der die vorgeschriebenen Töne gegeben werden können und die den Anforderungen der Anlage III entspricht. ...
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV A (Anlage IV des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 804 - 806) ...
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EinigVtr Anlage I Kap IV A II Anlage I Kapitel IV (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Altsparergesetz in der im Bundesgesetzblatt ...
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EinigVtr Anlage II Kap IV III Anlage II Kapitel IV (Law)
...ivaten Gartenbaubetriebe und anderen hauptberuflichen Pflanzenproduzenten vom 22. August 1990 (GBl. I Nr. 56 S. 1269) mit folgender Maßgabe: Sie bleiben bis zum 31. Dez...
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AltholzV Anhang IV (zu § 6) (Law)
...iv aufgeschlossen. Die Chlorid- und Fluoridgehalte in der Aufschlusslösung werden mit Ionenchromatographie gemäß DIN EN ISO 10304, Teil 1 (Ausgabe April 1995) bestimmt. Die Ergebnisse sind in Milligra...
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SeeStrO 1972 Regel 1 Anwendung (Law)
a) Diese Regeln gelten für alle Fahrzeuge auf Hoher See und auf den mit dieser zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. b) Diese Regeln berühren...
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SeeStrO 1972 Regel 15 Kreuzende Kurse (Law)
Wenn die Kurse zweier Maschinenfahrzeuge einander so kreuzen, daß die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muß dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat; w...
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SeeStrO 1972 Regel 29 Lotsenfahrzeuge (Law)
a) Ein Fahrzeug im Lotsdienst muß führen i) ...
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SeeStrO 1972 Regel 31 Wasserflugzeuge (Law)
Regel 31 Wasserflugzeuge Kann ein Wasserflugzeug oder ein Bodeneffektfahrzeug keine Lichter oder Signalkörper führen, deren Eigenschaften oder Anordnung den Rege...
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SeeStrO 1972 Regel 36 Aufmerksamkeitssignale (Law)
Ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit eines anderen Fahrzeugs zu erregen, so darf ein Fahrzeug Licht- oder Schallsignale geben, die nicht mit anderen Signalen nach diesen Regeln verwechselt werden k...
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SeeStrO 1972 Regel 38 Befreiungen (Law)
Ein Fahrzeug (oder eine Fahrzeugklasse), das (die) vor dem Inkrafttreten dieser Regeln auf Kiel gelegt wurde oder sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, kann, wenn es (sie) den V...