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WeinÜV 1995 Anlage 3 (zu § 19) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 4)
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WeinÜV 1995 § 8 Buch des Geschäftsvermittlers (Law)
Geschäftsvermittler haben für die von ihnen vermittelten Erzeugnisse ein Buch mit folgenden Angaben zu führen: 1. das Datum des ...
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WeinÜV 1995 § 14 Herbstbuch, tägliche Erntefeststellung (Law)
(1) Wer Weintrauben erntet, hat täglich 1. den natürlichen Alkoholgehalt, 2. ...
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WeinÜV 1995 § 17 Art der Eintragungen (Law)
Die Angaben in den Ein- und Ausgangsbüchern einschließlich des Registerbuches, im Herbstbuch, im Analysenbuch und in der Behältnisliste müssen vollständig und deutlich lesbar in deutscher Sprache in u...
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WeinÜV 1995 § 18 Ausnahmevorschrift (Law)
Ein Begleitpapier braucht nicht ausgestellt zu werden für die Beförderung von Weintrauben, Maische und Most aus eigener Erzeugung der Mitglieder von Erzeugerzusammenschlüssen zur Annahmes...
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WeinÜV 1995 § 35 Zuständigkeit für die Erteilung der Zulassung (Law)
(1) Über die Zulassung zur Einfuhr entscheiden die zuständigen Zolldienststellen. Dabei prüfen sie, ob das Dokument nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 oder Artikel 44 Absatz 2 Satz 1 der Ve...
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WeinÜV 1995 § 9 Stoffbuch (Law)
In das Stoffbuch sind von den in Artikel 43 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 genannten Buchführungspflichtigen die dort aufgeführten Erzeugnisse und Stoffe jeweils auf einem gesonderte...
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WeinÜV 1995 § 11 Ausnahmen und Erleichterungen (Law)
(1) Soweit Erzeuger selbst erzeugte Trauben abgeben, ohne dass eine der in Artikel 41 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 genannten Behandlungen vorgenommen worden ist, gilt die Sa...
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WeinÜV 1995 § 20 Begleitpapier, Hektarertrag (Law)
(1) Wer eine nicht abgefüllte Übermenge eines inländischen Erzeugnisses an andere abgibt, hat in das Begleitpapier deutlich sichtbar und gut lesbar die Worte "Übermenge - nur zur Destillation&quo...
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WeinÜV 1995 § 22 Kontrollvorschriften (Law)
(1) Wird ein 1. nicht abgefülltes Erzeugnis, für das ein Begleitpapier nach der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 ausgestellt ist, ...
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WeinÜV 1995 § 27 Entnahme von Proben (Law)
(1) Bei Überprüfungen sind regelmäßig Proben von Erzeugnissen zur analytischen und sensorischen Prüfung zu entnehmen. (2) Bei der Entnahme von Proben in Erzeuger- und Abfüllbetrieben ist für...
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WeinÜV 1995 § 28 Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden (Law)
(1) Die für die Überwachung zuständigen Stellen haben sich bei Feststellungen von Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften zu unterrichten und sich bei der Ermittlungstätigkeit gegenseitig ...
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WeinÜV 1995 § 29 Meldungen, Hektarerträge (Law)
(1) Die Erntemeldung, die Erzeugungsmeldung und die Bestandsmeldung nach der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind den zuständigen Stellen auf den von diesen ausgegebenen Vordrucken zu erstatten. Die Verw...
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WeinÜV 1995 § 37 Zollanschlüsse, Freihäfen, vorübergehende Ausfuhr (Law)
(1) Die amtliche Untersuchung und Prüfung kann entfallen bei Erzeugnissen, die aus Freihäfen eingeführt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die amtliche Untersuchung und Prüfung bereits vorgenommen w...
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WeinÜV 1995 § 39 Straftaten (Law)
Nach § 48 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 des Weingesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ...
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WeinÜV 1995 § 3 Versuchsgenehmigung (Law)
(1) Soweit in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder Europäischen Union nichts anderes bestimmt ist, kann die zuständige Stelle zur Durchführung von Versuchen erlauben, dass bei der Herstellun...
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WeinÜV 1995 § 15 Vereinfachte Regelungen (Law)
Die Eintragungen im Herbstbuch können die Eintragungen in das Kellerbuch, das Weinbuch und das Stoffbuch bis zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres ersetzen, sofern die nach den §§ 7 und 9 ...
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WeinÜV 1995 § 26 Handhabung der Überprüfung (Law)
(1) Überprüfungen von Betrieben sind regelmäßig ohne Voranmeldung und so durchzuführen, dass in den Betriebsablauf nicht über das notwendige Maß hinaus eingegriffen wird. (2) Unmittelbar zu ...
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WeinÜV 1995 § 30 Meldungen über önologische Verfahren (Law)
(1) Zuständige Behörde für die Meldung über 1. den Besitz an Saccharose, konzentriertem Traubenmost oder rektifiziertem Traubenm...
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WeinÜV 1995 § 34 Amtliche Untersuchung und Prüfung durch Stichproben (Law)
Die amtliche Untersuchung und Prüfung kann stichprobenweise vorgenommen werden, wenn das Dokument nach Artikel 43 Absatz 1 Unterabsatz 2 Satz 1 oder Artikel 44 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. ...