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BesVNG 2 § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte (Law)
...aatsanwälte das der Berechnung des Grundgehalts zugrunde zu legende Lebensalter hinter dem tatsächlichen Lebensalter des Richters oder Staatsanwalts zurück, so ist das Grundgehalt nach der Lebensalter...
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BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...Ausgleichszulagen anteilig verringert, höchstens insgesamt um den in Absatz 3 genannten Betrag. (5) Die Regelungen über andere als unter Absatz 4 fallende frühere Ausgleichszulagen bleiben u...
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BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...Abgeltung von Aufwand auf Grund von in Satz 1 bezeichneten Tatbeständen dürfen nicht gewährt werden. (2) § 2 Abs. 4 des Ersten Besoldungsneuregelungsgese...
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BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...andesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksame Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen. ...
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...andesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
...afttreten dieses Gesetzes vorhandenen Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in Kraft. ...
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BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...arf nach dem 1. Juli 1978, an den Hochschulen der Länder darf nach dem Inkrafttreten der nach § 2 Abs. 2 getroffenen landesgesetzlichen Regelung Beamten, die Aufgaben als Professoren, als Hochschulass...
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BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
...an einer Grundschule, Hauptschule, Grund- und Hauptschule, Realschule oder selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe, jeweils mit mehr als 540 Schülern, oder die zulässige Zahl von Planst...
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BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...ach denen bisher an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten oder Kreditinstituten eine Zulage in entsprechender Anwendung der für Beamte öffentlich-rechtlicher Sparkassen getroffenen ...
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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...auch für die nach der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe R 1 zulässige Zahl der Planstellen für Staatsanwälte als Gruppenleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 10 und mehr Planstellen für Staatsanwälte u...
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BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)
...aß den hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter und Kreise, die eine Überleitungszulage nach den Absätzen 1 bis 3 erhalten haben, die Überleitungszula...