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BesVNG 2 § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte (Law)
...bs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung. Bleibt im übrigen bei der ...
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BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...bisherigen Zulage, 2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den bisherigen Auslandsdienstb...
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BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...bezeichneten Tatbeständen dürfen nicht gewährt werden. (2) § 2 Abs. 4 des Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 6. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 62...
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BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...ber Sonderzuwendungen und vermögenswirksame Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend. ...
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
...bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in Kraf...
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BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...2 Abs. 2 Satz 1 der Vorbemerkungen genannten Vomhundertsatz und mit ihrem Sonderzuschuß bis zu dem in Vorbemerkung Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 genannten Betrag auf den dort bezeichneten Gesamtbetrag der Zusch...
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BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
...bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die nach den Funktionsbeschreibungen in den maßgebenden Besoldungsgruppen zulässige Zahl von Planstellen für Konrektoren, von denen keiner zu dem ständigen Vertreter ...
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BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...Beamte öffentlich-rechtlicher Sparkassen getroffenen Regelung gewährt worden ist und die bisherige Regelung für Beamte der Bayerischen Versicherungskammer bleiben unverändert in Kraft. (2) D...
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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die nach der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe R 2 zulässige Zahl der Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an einem Gericht mit 21 und mehr Richterplanstelle...
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BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)
...beträge des Artikel II Nr. 2.3 und Nr. 9 angerechnet. (2) Die Überleitungszulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den bisherigen Dienstbezügen oder Amtsbezügen (Grund...