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LuftBODV 2 2009 § 8 Zulässige Flugdienstzeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...22 Uhr bis 5 Uhr Ortszeit des Startflugplatzes, hat der Luftfahrtunternehmer die Flugdienstzeit auf elf Stunden und 45 Minuten zu begrenzen. (8) Die Flugdienstzeiten dürfen innerhalb 30 aufe...
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
...2) Die Mindestruhezeit ist nach einem nach § 8 Absatz 2 bis 7, § 9, § 10 oder § 18 Absatz 1 verlängerten Flugdienst von mehr als elf Stunden auf zwölf Stunden, von mehr als zwölf Stunden auf 14 Stunde...
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LuftBODV 2 2009 § 16 Ruhezeit – Berücksichtigung von Zeitzonenunterschieden (Law)
...Flugdienstes (Einsatzort) ein Zeitzonenunterschied von vier oder mehr Zeitzonen, erhöht sich die Mindestruhezeit auf 14 Stunden, sofern nicht nach § 15 Absatz 2 ein höherer Wert gilt. Sobald nach Flug...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
...ften der verwendeten Luftfahrzeuge, 2. des Einsatzes von Besatzungsmitgliedern mit geringer Flug-, Strecken- oder Luftfahrzeugmustererfahrun...
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LuftBODV 2 2009 § 18 Verlängerung der Flugdienstzeit und Verkürzung der Ruhezeit in besonderen Fällen (Law)
...fsichtsbehörde kann auf schriftlichen Antrag Abweichungen von den Vorschriften der §§ 8, 9, 10, 15 und 16 zulassen, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung der Flugdienstzeit oder für die Verkürzung...
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LuftBODV 2 2009 § 3 Festlegung von höchstzulässigen Dienstzeiten, Flugdienstzeiten, Blockzeiten und Ruhezeiten (Law)
...festzulegen, die den Vorschriften dieser Verordnung entsprechen. Sie bedürfen der Anerkennung durch die nach § 61 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständige Stelle. (2) Der Luftfahrtunte...