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BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)
...mtbetrag von Ausgleichszulage und zukünftig nach den Vorbemerkungen Nummer 1 und Nummer 2 zur Bundesbesoldungsordnung C gewährten Zuschüssen darf die Summe der in diesen beiden Bestimmungen genannten ...
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BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)
...2 mit Wirkung vom 1. Januar 1974; 2. Artikel I §§ 76, 77 mit Wirkung vom 1. Januar 1975; ...
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BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...29) wird gestrichen. Sieht ein völkerrechtlicher Vertrag für einen Dienstort im Ausland die Gewährung einer Zulage vor, so bleibt die Zulage für Beamte mit dienstlichem Wohnsitz an diesem...
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BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...mögenswirksame Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...mte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
...mter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in Kraft.
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BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...mit ihrer Stelle auf den in Nummer 2 Abs. 2 Satz 1 der Vorbemerkungen genannten Vomhundertsatz und mit ihrem Sonderzuschuß bis zu dem in Vorbemerkung Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 genannten Betrag auf den dort ...
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BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
...munabhängigen Orientierungsstufe, jeweils mit mehr als 540 Schülern, oder die zulässige Zahl von Planstellen für Studiendirektoren an Gymnasien, beruflichen Schulen oder Studienseminaren überschritten...
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BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...2) Durch diese Zulagen werden die mit dem Dienst bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten oder Kreditinstituten allgemein verbundenen Erschwernisse und die mit dem Dienst verbundene Mehrarbei...
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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...2 zur Besoldungsgruppe R 2 zulässige Zahl der Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an einem Gericht mit 21 und mehr Richterplanstellen überschritten, so ist nach Inkrafttreten dieses Geset...
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BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)
...meinen Besoldungsverbesserung teilgenommen hätte. Die Überleitungszulage darf zusammen mit anderen Dienstbezügen die Dienstbezüge nicht übersteigen, die dem Beamten jeweils in seinem bisherigen Amt zu...