-
BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)
...ses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1. ...
-
BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...s Absatzes 1 Nr. 3 in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den bisherigen Unterhaltszuschüssen einschließlich von Zulagen oder zwischen den Bezügen anstelle von Unterhaltszuschüssen und den Anwärter...
-
BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...2) § 2 Abs. 4 des Ersten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 6. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 629) wird gestrichen. Sieht ein völkerrechtlicher Vertrag für einen Dienstort i...
-
BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...srechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksame Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen. ...
-
BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...s- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.
-
BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
...ses Gesetzes vorhandenen Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in Kraft.
-
BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...s Sonderzuschusses in Anspruch genommen werden; sie gilt weiterhin als Überleitungssonderzuschußplanstelle. (5) Für Studienprofessoren der Besoldungsgruppe H 3 des Besoldungsgesetzes für das...
-
BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
...s bestellt ist, an einer Grundschule, Hauptschule, Grund- und Hauptschule, Realschule oder selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe, jeweils mit mehr als 540 Schülern, oder die zulässige...
-
BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...2) Durch diese Zulagen werden die mit dem Dienst bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten oder Kreditinstituten allgemein verbundenen Erschwernisse und die mit dem Dienst verbundene Mehrarbei...
-
BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
...ses Gesetzes die nach der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe R 2 zulässige Zahl der Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an einem Gericht mit 21 und mehr Richterplanstellen überschritten, so i...
-
BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)
...s Unterschiedsbetrags zwischen den bisherigen Dienstbezügen oder Amtsbezügen (Grundgehalt, Ortszuschlag, ruhegehaltfähige Zulagen, örtlicher Sonderzuschlag) und den nach diesem Gesetz zustehenden Dien...