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BBiG 2005 § 9 Regelungsbefugnis (Law)
Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.
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BBiG 2005 § 10 Vertrag (Law)
(1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. (2) Auf den Berufsausbildungsvertrag sind, sowei...
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BBiG 2005 § 11 Vertragsniederschrift (Law)
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlic...
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BBiG 2005 § 14 Berufsausbildung (Law)
(1) Ausbildende haben 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Err...
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BBiG 2005 § 15 Freistellung (Law)
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sin...
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BBiG 2005 § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung (Law)
(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätes...
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BBiG 2005 § 21 Beendigung (Law)
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der A...
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BBiG 2005 § 38 Prüfungsgegenstand (Law)
Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten b...
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BBiG 2005 § 40 Zusammensetzung, Berufung (Law)
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prü...
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BBiG 2005 § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung (Law)
(1) Beschlüsse über die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, der Prüfung insgesamt sowie über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung werden durch den Prüfungsausschuss gefass...
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BBiG 2005 § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung (Law)
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später al...
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BBiG 2005 § 45 Zulassung in besonderen Fällen (Law)
(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. ...
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BBiG 2005 § 48 Zwischenprüfungen (Law)
(1) Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen. Die §§ 37 bis 39 gelten entsprechend. (2) S...
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BBiG 2005 § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen (Law)
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Z...
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BBiG 2005 § 64 Berufsausbildung (Law)
Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
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BBiG 2005 § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (Law)
(1) Regelungen nach den §§ 9 und 47 sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung, die Dauer...
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BBiG 2005 § 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen (Law)
(1) Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag d...
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BBiG 2005 § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung (Law)
Für die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung behinderter Menschen gelten die §§ 64 bis 66 entsprechend, soweit es Art und Schwere der Behinderung erfordern.
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BBiG 2005 § 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung (Law)
(1) Bei der Landesregierung wird ein Landesausschuss für Berufsbildung errichtet. Er setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Lan...
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BBiG 2005 § 88 Erhebungen (Law)
(1) Die jährliche Bundesstatistik erfasst 1. für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende: ...