-
LwVfG § 23 (Law)
(weggefallen)
-
KerIndAusbV § 23 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 22 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in der Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildu...
-
LBG § 23 (Law)
...Kriegsopfern, Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen, Kriegssachgeschädigten oder Evakuierten, sofern die Rechtsinhaber im Besitz des Grundstücks sind.
-
PAuswG § 23 Personalausweisregister (Law)
(1) Die Personalausweisbehörden führen Personalausweisregister. (2) Das Personalausweisregister dient der Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere ...
-
RuStAG § 23 (Law)
Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung der von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgefertigten Entlassungsurkunde.
-
SeelotG § 23 (Law)
(1) Der Seelotse hat den Kapitän bei der Führung des Schiffes zu beraten. Die Beratung kann auch von einem anderen Schiff oder von Land aus erfolgen. (2) Für die Führung des Schiffes bleibt ...
-
ZÄPrO § 23 (Law)
(1) Nach Abschluß jeder Prüfung und Wiederholungsprüfung stellt der Prüfer ein Einzelzeugnis mit einem Urteil nach § 13 aus, das unmittelbar dem Vorsitzenden zu übersenden ist. Die Urteile dürfen den ...
-
VerkStatG § 23 Berichtszeitraum (Law)
(1) Berichtszeitraum für die Erhebungen nach § 1 Nr. 7 bis 12 ist für die 1. monatlichen Erhebungen der dem Zeitpunkt der Erhebu...
-
VerschG § 23 (Law)
In dem Beschluß, durch den der Verschollene für tot erklärt wird, ist der Zeitpunkt seines Todes nach § 9 Abs. 2, 3 festzustellen.
-
ZVG § 23 (Law)
(1) Die Beschlagnahme hat die Wirkung eines Veräußerungsverbots. Der Schuldner kann jedoch, wenn sich die Beschlagnahme auf bewegliche Sachen erstreckt, über einzelne Stücke innerhalb der Grenzen eine...
-
HGBEG Art 23 (Law)
...krafttreten der Artikel 1 bis 10 des Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) an geltende Fassung der Vorschriften über den Jahresabschluß und den Lagebericht sowie über die ...
-
Grundgesetz Artikel 23 (Law)
...kratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz g...
-
ScheckG Art 23 (Law)
(1) Enthält das Indossament den Vermerk "Wert zur Einziehung", "zum Inkasso", "in Prokura" oder einen anderen nur eine Bevollmächtigung ausdrückenden Vermerk, so kann der...
-
WG Art 23 (Law)
(1) Wechsel, die auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lauten, müssen binnen einem Jahr nach dem Tag der Ausstellung zur Annahme vorgelegt werden. (2) Der Aussteller kann eine kürzere oder eine...
-
RAG 21 § 4 (Law)
(1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag für Bezugszeiten vom 1. Januar 1979...
-
RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
-
RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
-
RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
-
RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
-
RAG 21 § 13 (Law)
(1) Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach den §§ 2 und 3 dieses Artikels anzupassen sind, Renten mit Leistungen oder Leistungsanteilen aus der knappschaftlichen...