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BesVNG 2 § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte (Law)
...38 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung. Bleibt im übrigen bei ...
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BesVNG 2 § 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten (Law)
...kraftausgleichs ein verringerter Kaufkraftzuschlag, so werden dem Kaufkraftausgleich abweichend von § 54 die bisherigen Dienstbezüge zugrunde gelegt. (3) Die Ausgleichszulage verr...
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BesVNG 2 § 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen (Law)
...Kraft; dies gilt auch für die Zulagen oder Zuwendungen zur Abgeltung besonderer bei der Bewertung des Amtes nicht berücksichtigter Erschwernisse, die für diesen Bereich gewährt werden. Zu...
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BesVNG 2 § 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen (Law)
...Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.
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BesVNG 2 § 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse (Law)
...Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
...krafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in Kraft. ...
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BesVNG 2 § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C (Law)
...3, der Besoldungsgruppe C 4 höchstens 30 vom Hundert, zugewiesen werden. (3) Dienstherren, bei denen der Vomhundertsatz des § 35 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes infolge der Überführung d...
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BesVNG 2 § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren (Law)
Wird bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die nach den Funktionsbeschreibungen in den maßgebenden Besoldungsgruppen zulässige Zahl von Planstellen für Konrektoren, von denen keiner zu dem ständigen Vertr...
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BesVNG 2 § 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten (Law)
...Kraft. (2) Durch diese Zulagen werden die mit dem Dienst bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten oder Kreditinstituten allgemein verbundenen Erschwernisse und die mit dem Dienst ve...
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BesVNG 2 § 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabtei (Law)
Wird bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die nach der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe R 2 zulässige Zahl der Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an einem Gericht mit 21 und mehr Richterplans...
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BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)
...Kreise, die eine Überleitungszulage nach den Absätzen 1 bis 3 erhalten haben, die Überleitungszulage weitergewährt wird, wenn ihr Beamtenverhältnis wegen Ende der Amtszeit beendigt war und es durch ei...