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EStG (XXXX) §§ 42 und 42a (weggefallen) (Law)
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BImSchV 31 Anhang IV (zu § 4) (Law)
...IV B ist für Tätigkeiten zur Verarbeitung von flüssigen ungesättigten Polyesterharzen mit Styrolzusatz nicht geeignet. C ...
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SeeStrO 1972 Anlage IV Notzeichen (Law)
...ivrufsystem (DSC), der ausgesandt wird auf: a) UKW-Kanal 70 oder ...
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StrlSchV 2001 Anlage IV (zu § 29) (Law)
...ivität durch Aktivierung finden die Teile B, C oder F Anwendung. Teil E: Freigabe von Bodenflächen ...
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EinigVtr Anlage II Kap IV I Anlage II Kapitel IV (Law)
...IV Melderechtliche Regelungen § 16 (1) Die Meldebehörden erheben als Meldedaten auch die Angabe...
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GasNZV 2010 § 42a Elektronischer Datenaustausch (Law)
Der Datenaustausch zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung zwischen Betreibern von Gasversorgungsnetzen, Marktgebietsverantwortlichen, Messstellenbetreibern, Messdienstleistern und Netznutzern er...
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UrhG § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern (Law)
...ivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen nicht zutreffen. (7) Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht anzuwenden, wenn das in Absatz 1 bezeichnete Nutzungsrecht lediglich zur Herstel...
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GenTSV Anhang IV Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser (Law)
...iv können auch erprobte chemische Inaktivierungsverfahren eingesetzt werden. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb und unter Beachtung der organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen fallen aus der Schleuse keine...
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VerpackV 1998 Anhang IV (zu § 14) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2387 - 2389; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EnWG 2005 § 42a Mieterstromverträge (Law)
(1) Für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Mieterstrom im Sinn von § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwe...
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SchaumwZwStV 2010 § 42a Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines (Law)
(1) Für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten können durch Datenfernübertragung übermittelt werden (elektronische Datenübermittlung), sobald die organisatorischen und technischen Voraussetzung...
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EinigVtr Anlage I Kap IV Anlage I Kapitel IV (Law)
...IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage I - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap IV B) - Ausg...
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EinigVtr Anlage II Kap IV Anlage II Kapitel IV (Law)
...IV) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel IV der Anlage II - b) abschnittsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap IV III) - A...
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BeschussV Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe (Law)
...iv nicht giftig wirken. 1.2 Der LCt 50 -Wert, die Ko...
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WWSUVtr Anlage IV Von der Deutschen Demokratischen Republik neu zu erlassende Rechtsvorschriften (Law)
...iveau der Bundesrepublik Deutschland und weitere rentenrechtliche Regelungen; 6. ein Gesetz über die Errichtung und ...
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SeemAmtsBek 1982 IV. (Law)
Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Bekanntmachungen vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 226), 31. Januar 1977 (BGBl. I S. 285) und 13. Juni 1978 (BGBl. I S. 971).
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AMG 1976 § 42a Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung (Law)
(1) Die Genehmigung ist zurückzunehmen, wenn bekannt wird, dass ein Versagungsgrund nach § 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 bei der Erteilung vorgelegen hat; sie ist zu widerrufen, wenn nachtr...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 42a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (Law)
(1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 33 und in einem Wahlgang nach § 37 so viele Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglieder in dem jeweiligen Wahlgang zu wählen si...
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WoGG § 42a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (Law)
(1) Ist Wohngeld vor dem 1. Januar 2016 bewilligt worden und liegt mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraums nach dem 31. Dezember 2015, so ist abweichend von § 41 Absatz 2 von Amts wegen über die...
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WpHG § 42a Übergangsregelung für das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und bestimmten Schuldtiteln nach § 30h (Law)
Ausgenommen von dem Verbot des § 30h sind Geschäfte, die bereits vor dem 27. Juli 2010 abgeschlossen wurden, sofern diese nicht auf Grund einer anderen Regelung verboten sind.