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BEGDV 1 § 22c Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung (Law)
...Soweit sich aus der Änderung eine Leistungsverbesserung für laufende Renten ergibt, bedarf es keines besonderen Antrages. (3) Bei der erneuten Entscheidung über den Anspruch sind die Entschä...
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BEGDV 1 § 13 Hundertsatz der Rente (Law)
...8 Abs. 2 BEG zu berücksichtigenden Umstände eine Ermäßigung des Hundertsatzes der Rente, so kann der Hundertsatz bis auf 30 vom Hundert ermäßigt werden. (3) Zu den nach § 18 Abs...
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BEGDV 1 § 24 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
...8 Abs. 1, § 13 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 5 Satz 1, § 16 Abs. 2, §§ 17, 18 Nr. 4, §§ 19, 22 Abs. 2, §§ 22a und 22b mit Wirkung vom 18. September 1965; ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...81 ein höherer Betrag als 650 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1987 ...
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BEGDV 1 § 12 Hundertsatz des Unfallruhegehalts und der Versorgungsbezüge (Law)
(1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10). (2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Ren...
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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
...soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 18a Wiederaufleben der Rente (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung (Law)
...8 bis 20 BEG errechneten Rente zugrunde zu legen ist, der auf den Monat November 1953 entfällt. Besteht für den Monat November 1953 kein Anspruch auf Rente, so ist der Berechnung der Kapitalentschädig...
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BEGDV 1 § 7 Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre (Law)
...8. Lebensjahres eine Rente, wenn sie 1. in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, die ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt, so...
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BEGDV 1 § 2 Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung (Law)
(Entfällt)
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BEGDV 1 § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse (Law)
...so kann die Rückzahlung der überzahlten Rente angeordnet werden.
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BEGDV 1 § 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen (Law)
(Entfällt)