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WpÜG § 24 Grenzüberschreitende Angebote (Law)
Hat der Bieter bei grenzüberschreitenden Angeboten zugleich die Vorschriften eines anderen Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einzuhalten und ist dem Bieter deshalb ein Angebot an all...
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WStrG § 24 Nötigung eines Vorgesetzten (Law)
(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestra...
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ZahlPrüfbV § 24 Erstmalige Anwendung (Law)
(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung sind erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31. Oktober 2008 beginnende Geschäftsjahr betrifft. (2) Die Anlage Position (7) Nummer 1 in ...
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ARegV § 24 Vereinfachtes Verfahren (Law)
...jeweiligen Netzes statt des Effizienzvergleichs zur Ermittlung von Effizienzwerten nach den §§ 12 bis 14 die Teilnahme an dem vereinfachten Verfahren nach Maßgabe des Absatzes 2 wählen. (2) ...
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BeamtVG § 24 Höhe des Waisengeldes (Law)
(1) Das Waisengeld beträgt für die Halbwaise zwölf vom Hundert und für die Vollwaise zwanzig vom Hundert des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todest...
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BEGDV 2 § 24 (Law)
(weggefallen)
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ESBO § 24 Zug- und Stoßeinrichtungen (Law)
(1) Die Fahrzeuge außer Rollfahrzeugen müssen an beiden Enden federnde Zug- und Stoßeinrichtungen haben. (2) Bei Wagen, die nur in Arbeits- oder Güterzügen mit einer Geschwindigkeit bis zu 2...
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EuRAG § 24 Wiederholung der Prüfung (Law)
Die Prüfung kann wiederholt werden.
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EuWG § 24 Berufung von Listennachfolgern (Law)
...jenigen Bewerber und Ersatzbewerber unberücksichtigt, die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlages aus dieser Partei oder politischen Vereinigung ausgeschieden oder Mitglied einer andere...
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EBO § 24 Zug- und Stoßeinrichtungen (Law)
(1) Die Fahrzeuge müssen an beiden Enden federnde Zug- und Stoßeinrichtungen haben. (2) Fahrzeuge, die im Betrieb dauernd verbunden bleiben, gelten hinsichtlich der Ausrüstung mit Zug- und S...
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EGInsO § 24 Aussetzung der Verwertung (Law)
§ 16 gilt entsprechend bei der Aussetzung 1. der Verwertung auf Antrag des Verwalters eines anderen gruppenangehörigen Unternehm...
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BZRG § 24 Entfernung von Eintragungen (Law)
(1) Eintragungen über Personen, deren Tod der Registerbehörde amtlich mitgeteilt worden ist, werden drei Jahre nach dem Eingang der Mitteilung aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf nur d...
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FamFG § 24 Anregung des Verfahrens (Law)
...jenigen, der die Einleitung angeregt hat, darüber zu unterrichten, soweit ein berechtigtes Interesse an der Unterrichtung ersichtlich ist.
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GmbHG § 24 Aufbringung von Fehlbeträgen (Law)
Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungspflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag nach Verhältnis ihre...
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GtDWSVVDV § 24 Täuschung, Ordnungsverstoß (Law)
...je nach Schwere des Verstoßes die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsteile anordnen, die Prüfungsteile mit null Rangpunkten bewerten oder die gesamte Abschlussprüfung für nicht bestanden erk...
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IntFamRVG § 24 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist (Law)
(1) Gegen die im ersten Rechtszug ergangene Entscheidung findet die Beschwerde zum Oberlandesgericht statt. Die Beschwerde wird bei dem Oberlandesgericht durch Einreichen einer Beschwerdeschrift oder ...
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SchwPestV 1988 § 24 (Law)
(1) Die zuständige Behörde hebt angeordnete Schutzmaßregeln auf, wenn die Schweinepest bei Hausschweinen oder die Afrikanische Schweinepest erloschen ist, wenn der Verdacht auf Schweinepest bei Haussc...
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TrZollG § 24 Übergangs- und Schlussvorschriften (Law)
(1) Waren, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in der einfuhrabgabenbegünstigten Verwendung nach § 1 des Truppenzollgesetzes 1962 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs...
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UmstBauSparkV § 24 Geltung im Saarland (Law)
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
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UmstG § 24 Versicherung außerhalb der Sozialversicherung (Law)
...jeden Unternehmens in jedem Land dafür verantwortlich, daß alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei Abschluß der Neuordnung des Geldwesens Aktiven in Höhe von mindestens einhundertundf...