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PBefAusglV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft.
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StrabBlPV § 11 Prüfungsgegenstand (Law)
In der Prüfung hat der Kandidat seine fachliche Befähigung zum Betriebsleiter nachzuweisen.
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TBetrWPrV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.
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WStrG § 11 Ersatzfreiheitsstrafe (Law)
Ist wegen einer Tat, die ein Soldat während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst begangen hat, eine Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verhängt, so ist die Ersatzfre...
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AZRG § 16 Datenübermittlung an Gerichte (Law)
(1) An Gerichte werden zum Zwecke der Rechtspflege zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt: ...
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AntarktUmwSchProtAG § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungen anderer Vertragsparteien (Law)
(1) Unterlagen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, die von anderen Vertragsparteien des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag übermittelt werden, sind vom Umweltbundesamt den in § 3 Abs. 8 gena...
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BBauG § 16 Beschluss über die Veränderungssperre (Law)
(1) Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. (2) Die Gemeinde hat die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, d...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
Die Zulagen nach Vorbemerkung Nummer 4 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vo...
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BImSchG § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen (Law)
(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden könne...
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BZRG § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens (Law)
(1) In das Register ist der rechtskräftige Beschluß einzutragen, durch den das Gericht wegen einer registerpflichtigen Verurteilung die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnet (§ 370 Abs. 2 der Strafpr...
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EBRG § 16 Kosten und Sachaufwand (Law)
(1) Die durch die Bildung und Tätigkeit des besonderen Verhandlungsgremiums entstehenden Kosten trägt die zentrale Leitung. Werden Sachverständige nach § 13 Absatz 4 hinzugezogen, beschränkt sich die ...
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GtDBWVAPrV § 16 Praktische Ausbildung (Law)
(1) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Einstellungsbehörde, im Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr sowie bei den jeweils nachgeordneten wehrtechnische...
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GesBergV § 16 Behördliche Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Unternehmers Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 7 bis 13 zulassen, wenn die Anwendung der Vorschriften im E...
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GenG § 16 Änderung der Satzung (Law)
...11. Einführung der Möglichkeit nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2, investierende Mitglieder zuzulassen. Die Satzung kann eine größere M...
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GenRegV § 16 Eintragung von Satzungsänderungen (Law)
(1) Beschlüsse der Generalversammlung, die eine Änderung der in § 15 Abs. 3 und 4 bezeichneten Bestimmungen der Satzung oder die Fortsetzung einer auf bestimmte Zeit beschränkten Genossenschaft zum Ge...
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KSpG § 16 Widerruf der Planfeststellung (Law)
(1) Planfeststellung und Plangenehmigung können widerrufen werden, wenn eine für die Entscheidung maßgebliche Voraussetzung später weggefallen ist und nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wer...
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MPBetreibV § 16 Medizinprodukte der Bundeswehr (Law)
(1) Für Medizinprodukte im Bereich der Bundeswehr steht die Aufsicht über die Ausführung dieser Verordnung dem Bundesministerium der Verteidigung oder den von ihm bestimmten zuständigen Stellen und Sa...
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LFGB § 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (Law)
(1) Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission wird beim Bundesministerium gebildet. (2) Das Bundesministerium beruft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die M...
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LASaarEG § 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe (Law)
§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.
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PBefG § 16 Geltungsdauer der Genehmigung (Law)
(1) Die Geltungsdauer der Genehmigung für Straßenbahn-und Obusverkehr beträgt höchstens 15 Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des Artikels 4 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr....