-
SprengV 1 § 32 (Law)
(1) Von der zuständigen Behörde werden Lehrgänge zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen staatlich anerkannt. Diese Lehrgänge werden ihrer Art nach ...
-
SprengV 1 § 34 (Law)
(1) Der Antragsteller ist zu einem Lehrgang zuzulassen, wenn bei ihm Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b und c des Gesetzes oder nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes nicht vorliege...
-
SprengV 1 § 38 (Law)
(1) Auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind, ist § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes nicht anzuwenden. Dies gilt auch, soweit in § 20 Abs. 2 des Gesetzes a...
-
SprengV 1 § 40a (Law)
(1) Vor der erstmaligen Erbringung einer nur vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung im Inland, welche den Zugang zu dem Gesetz unterliegenden Stoffen oder Gegenständen erfordert, überprüft ...
-
SprengV 1 § 44 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach den §§ 41, 42 und 43 Ausnahmen zulassen, soweit der mit diesen...
-
SprengV 1 § 49 (Law)
(1) § 17 Absatz 1 bis 3 ist ab dem 5. April 2013 anzuwenden; § 41 Absatz 5a und § 42 Absatz 1 Nummer 5 sind ab dem 5. April 2015 anzuwenden. (2) Explosivstoffe, die bis zum 4. A...
-
BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
-
-
ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
-
ÜblG 1 § 5 (Law)
Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für...
-
ÜblG 1 § 14 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Umsiedlung Heimatvertriebener im Sinne des § 2 der Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachs...
-
ÜblG 1 § 14a (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von ...
-
ÜblG 1 § 17 (Law)
Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Ziff. 11) sind die auf Grund der folgenden Bestimmungen und der Verordnung über die Erstreckung von Sozialversicherungsrecht der...
-
ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
-
BesVNG 1 § 13 (Law)
(1) Übergangsweise gelten für die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen 8 und höher der Besoldungsordnungen B der Landesbesoldungsgesetze nebst den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen die ...
-
BesVNG 1 § 11 (Law)
(1) Bei Versorgungsbezügen, denen ein Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe eines Amtes zugrunde liegt, das unmittelbar kraft Gesetzes durch Artikel I oder durch Anlage 4 dieses Gesetzes einer Besoldun...
-
BesVNG 1 § 16 (Law)
Die Zulagen nach Vorbemerkung Nummer 4 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes werden mit Wirkung vom Inkrafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vo...
-
BKV Anlage 1 (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2625 - 2626; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
EinigVtrVbg Art 1 (Law)
Zu der Frage der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der vom ehemaligen Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik gewonnenen personenbezogenen Informationen stellen d...
-
EGInsO Art 1 (Law)
-
-
HeizölLBV Anlage 1 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1982, 541 ------------------------------------------------------...