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BinSchStrO 2012 § 26.03 Zusammenstellung der Verbände (Law)
...und Schubverbände nur schleppen, wenn der schleppende Schubverband a) eine Länge von 100,00 m nicht überschreitet und ...
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BinSchStrO 2012 § 26.08 Wenden (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 26.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 26.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 26.23 Regelungen zum Sprechfunk (Law)
1. Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, muss mit in gutem Betriebszustand befindlichen Sprechfunkanlagen nach § ...
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BinSchStrO 2012 § 26.28 Benutzung der Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 27.04 Fahrgeschwindigkeit (Law)
1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegen...
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BinSchStrO 2012 § 27.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 27.28 Benutzung der Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 28.01 Behandlung von Schiffsabfällen (Law)
...und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (BGBl. 2003 II S. 1799) sowie die zu seiner Ausführung ergangenen Vorschriften.
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BinSchStrO 2012 § 28.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern (Law)
...und einer Sprechverbindung zwischen Schiff und Bunkerstelle, b) die zu bunkernde Menge je Tank und Einfüllleistung, ...
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BinSchStrO 2012 Anlage 4 (Law)
(ohne Inhalt)
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BinSchStrO 2012 § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Law)
Über die Anforderungen nach dieser Verordnung hinaus hat jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschifffahrtsstraßen alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht ...
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BinSchStrO 2012 § 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen (Law)
...und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder der nächsten Dienststelle der Wasserschutzpolizei mitteilen. 3. Jeder Schiffsführer ist verpflich...
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BinSchStrO 2012 § 1.14 Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen (Law)
...und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder der nächsten Dienststelle der Wasserschutzpolizei mitteilen.
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BinSchStrO 2012 § 1.21 Sondertransporte (Law)
...und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs erforderlichen Auflagen zu versehen. § 1.06 Nummer 2 bleibt unberührt. Für jeden Sondertransport hat der Eigentümer und der Ausrüster jeweils unter Berücksichtigun...
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BinSchStrO 2012 § 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge (Law)
...und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Wasserschutzpolizei, der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, der Streitkräfte, des Zolldienstes, der Feuerwehr, des Zivil- und ...
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BinSchStrO 2012 § 1.26 Fahrgeschwindigkeit (Law)
...und 2 Satz 1, § 24.04 Nummer 1, 2 Satz 1 und Nummer 3, 4, 5 Satz 1, § 25.04 Nummer 1 und 2, § 26.04 Nummer 1 und § 27.04 Nummer 1 und 2 gelten nicht 1. ...
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BinSchStrO 2012 § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt (Law)
...und den Seitenlichtern nach § 3.08 Nummer 1 Buchstabe a und b ein zweites Topplicht; dieses ...
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BinSchStrO 2012 § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt (Law)
...undlinie in einer Ebene senkrecht zur Längsebene des Verbandes angeordnet sein; die beiden unteren Topplichter ...