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SprengV 1 § 27 (Law)
(1) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A dürfen zum Sprengen nicht verwendet werden. (2) Brückenzünder Klasse I und Brückenanzünder A, die einem Verbraucher zu anderen als Sprengzwec...
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SprengV 1 § 32 (Law)
...3. den Umgang - ausgenommen das Herstellen - mit a) Böllerpulver, ...
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SprengV 1 § 34 (Law)
(1) Der Antragsteller ist zu einem Lehrgang zuzulassen, wenn bei ihm Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe b und c des Gesetzes oder nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes nicht vorliege...
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SprengV 1 § 38 (Law)
...3. Bestellungen für explosionsgefährliche Stoffe bei Inhabern einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes aufsuchen oder diesen den Erwerb, den Vertrieb ode...
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SprengV 1 § 40a (Law)
...3a Absatz 3 der Gewerbeordnung unterrichtet die zuständige Behörde die Anzeige erstattende Person über ihr Wahlrecht nach § 40 Absatz 2 und 3. § 40 Absatz 4 Satz 2 und 3 finden Anwendung. (2...
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SprengV 1 § 44 (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Vorschriften über Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage des Verzeichnisses nach den §§ 41, 42 und 43 Ausnahmen zulassen, soweit der mit diesen...
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SprengV 1 § 49 (Law)
...3 ist ab dem 5. April 2013 anzuwenden; § 41 Absatz 5a und § 42 Absatz 1 Nummer 5 sind ab dem 5. April 2015 anzuwenden. (2) Explosivstoffe, die bis zum 4. April 2013 ohne die nac...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 1 bis 9 (weggefallen) (Law)
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ÜblG 1 § 2 (Law)
(Durch Zeitablauf überholt)
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ÜblG 1 § 5 (Law)
Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für...
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ÜblG 1 § 14 (Law)
...3) Kosten der Umsiedlung sind die Kosten des Transportes vom bisherigen Aufenthaltsort zum neuen Aufenthaltsort, der Verpflegung während der Reise, des Begleitpersonals und ein Überbrückungsgeld zur D...
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ÜblG 1 § 14a (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Auswanderung von Kriegsfolgenhilfe-Empfängern. Als Kriegsfolgenhilfe-Empfänger gelten die in § 7 Abs. 2 genannten Personen auch dann, wenn sie nicht von ...
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ÜblG 1 § 17 (Law)
...33 -); h) Aufwendungen der Sozialversicherungsträger für Ausgleichsbeträge an die im Bundesgebiet wohnenden Berechtigten saa...
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ÜblG 1 § 22 (Law)
Die Ansprüche des Bundes auf den Ausgleich von Vorteilen, die den Ländern aus den Aufwendungen des Bundes auf Grund dieses Gesetzes zuwachsen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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BesVNG 1 § 13 (Law)
...3 gilt entsprechend. Artikel I § 4 Abs. 4 des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 14. Mai 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 365) bleibt unberührt. (4) Bei Anwendung des Absatzes 3 sind der s...
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BesVNG 1 § 11 (Law)
...3 Abs. 4 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts entsprechend. Voraussetzung für die Anwendung der Sätze 1 bis 3 ist, daß das innegehabte Amt den gleichen Amtsinhalt wie das höherges...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
...3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BKV Anlage 1 (Law)
...3 ) x Jahre] Zu den Nummern 1101 bis 1110, 1201 und 1202, 1303 bis 1309 und 1...
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EinigVtrVbg Art 1 (Law)
...3. Sie gehen davon aus, daß ein angemessener Ausgleich zwischen - de...
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EGInsO Art 1 (Law)
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