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BinSchStrO 2012 § 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt (Law)
...und 6.
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BinSchStrO 2012 § 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, (Law)
Ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist und dessen Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, muss in Fahrt bei Tag ...
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BinSchStrO 2012 § 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen (Law)
...und der in den §§ 3.22 und 3.25 genannten Fahrzeuge muss ein Fahrzeug beim Stillliegen bei Nacht ...
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BinSchStrO 2012 § 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper (Law)
...und 2 ist jeder dieser Anker mit einem gelben Döpper mit Radarreflektor zu bezeichnen. ...
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BinSchStrO 2012 § 3.30 Notzeichen (Law)
1. Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe durch Sichtzeichen herbeirufen will, kann zeigen: ...
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BinSchStrO 2012 § 4.02 Gebrauch der Schallzeichen (Law)
...und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person müssen jeweils sicherstellen, dass nach Nummer 1 vorgeschriebene Schallzeichen gegeben werden. ...
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BinSchStrO 2012 § 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen (Law)
...und Überholen verboten. ...
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BinSchStrO 2012 § 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten (Law)
Es ist verboten, an einem der in § 3.25 genannten Fahrzeuge an der Seite vorbeizufahren, an dem es ...
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BinSchStrO 2012 § 6.23 Verhalten der Fähren (Law)
...und ein anderes Fahrzeug nicht gezwungen wird, unvermittelt seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern. 2. Für eine...
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BinSchStrO 2012 § 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken (Law)
...und 6.24 hat der Schiffsführer oder die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person bei der Annäherung an eine bewegliche Brücke und bei der Durchfahrt die Anweisungen zu ...
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BinSchStrO 2012 § 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden (Law)
...und der Spitze des Verbandes vorhanden sein. 2. Bei einem Schubverband, der durch zwei schiebende Fahrzeuge nebeneinander fortbewegt wird, m...
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BinSchStrO 2012 § 8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei (Law)
1. Ein Großfanggerät der Fischerei ist nach § 3.25 Nummer 1 zu bezeichnen, soweit die dort genannten Lichter oder Sichtzeichen an dem Gerät a...
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BinSchStrO 2012 § 8.14 Verhaltenspflichten (Law)
...und Nummer 2 Satz 1, § 8.03, § 8.04 Nummer 1 und 2 Halbsatz 1 und § 8.06 Nummer 1, auch in Verbindung mit Nummer 4, Nummer 2 und 3 vorgesehenen Gebote oder Verbote über die Fortbewegung eines Verbande...
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BinSchStrO 2012 § 9.01 Fahrpläne (Law)
...und Ankunftszeiten und Anlegestellen spätestens vier Wochen vor Beginn der Fahrten der zuständigen Behörde, von deren Bezirk aus die Fahrgastschifffahrt betrieben wird, anzeigen. Satz 1 gilt für Fahrp...
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BinSchStrO 2012 § 9.02 Anlegestellen (Law)
...und Aussteigen der Fahrgäste nur an einer Anlegestelle, die von der zuständigen Behörde hierfür zugelassen ist, festmachen oder festmachen lassen.
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BinSchStrO 2012 § 10.01 Anwendungsbereich (Law)
Die Vorschriften dieses Kapitel gelten auf dem Neckar (Ne) von der Mündung in den Rhein (Rh) bei Rh-km 428,16 bis zur Gemeindegrenze Wernau-Plochingen (Ne-km 203...
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BinSchStrO 2012 § 10.08 Wenden (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.20 Segeln (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 10.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)