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EdlStGrAusbV § 11 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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BSAVfV § 11 (Law)
(1) Saatgut von Sorten nach § 55 Abs. 1 des Saatgutverkehrsgesetzes und von Sorten, die in einem der Sortenliste entsprechenden Verzeichnis eines anderen Vertragsstaates eingetragen sind ...
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BVG § 11 (Law)
...26 und 27d gehören; für diese ergänzenden Leistungen gelten die Vorschriften für die entsprechenden Leistungen der Krankenkasse (§ 18c Abs. 2 Satz 1). (6) Die Heil- und Krankenbehandlung umf...
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BrillVerfMAusbV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
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FahrzIAAusbV § 11 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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GasLastV § 11 (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 1 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und ...
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FlRV § 11 (Law)
Der Antragsteller hat unverzüglich alle Veränderungen der in § 8 bezeichneten Angaben anzuzeigen. Die Anzeige ist an die Flaggenbehörde zu richten. Auf Verlangen der Flaggenbehörde ist der Flaggensche...
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FMontAusbV § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.
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FPStatG § 11 Auskunftspflicht (Law)
(1) Für alle Statistiken nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu den Merkmalen nach § 10 Nr. 2 sind freiwillig. Die Daten sollen nach Vorgaben der statistischen Ämter elektronisch ...
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HolzbhAusbV § 11 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HwWahlO § 11 (Law)
(1) Weisen die Wahlvorschläge Mängel auf, so fordert der Wahlleiter die Vertrauenspersonen unter Setzung einer angemessenen Frist zu deren Beseitigung auf. (2) Spätestens am zwanzigsten Tag ...
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HZInstrmMAusbV § 11 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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GOT § 11 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
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GGArt29Abs6G § 11 Abstimmungsergebnis (Law)
(1) Nach Beendigung der Abstimmungshandlung stellt der Abstimmungsvorstand das Abstimmungsergebnis im Stimmbezirk fest. (2) Der für die Briefabstimmung eingesetzte Abstimmungsvorstand stellt...
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GeoITAusbV § 11 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf di...
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HeimMindBauV § 11 Wirtschaftsräume (Law)
Wirtschaftsräume müssen in der erforderlichen Zahl und Größe vorhanden sein, soweit die Versorgung nicht durch Betriebe außerhalb des Heimes sichergestellt ist.
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KlauenPflPrV § 11 Zulassungsvoraussetzungen (Law)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer einen Fortbildungsabschluss „Geprüfter Klauenpfleger“ oder „Geprüfte Klauenpflegerin“ sowie eine anschließende mindestens einjährige berufliche Praxis im Bereich de...
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KSVG § 11 (Law)
(1) Wer nach diesem Gesetz in der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung oder in der sozialen Pflegeversicherung versichert wird, hat sich bei der Künstlersozialkasse zu melden. § 16 des Ersten...
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LAG § 11 Vertriebener (Law)
(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten ...
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ITFG § 11 Auflösung (Law)
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.