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WasSiG § 27 (Law)
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DEÜV (XXXX) §§ 27 und 28 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Art 27 Sondervermögen Deutsche Post (Law)
(1) Das Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte, die zum Sondervermögen Deutsche Post gehören, werden Vermögen der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden mit dem Sondervermögen Deutsche Bundespost...
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BörsG 2007 § 2 Börsen (Law)
(1) Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, die nach Maßgabe dieses Gesetzes multilaterale Systeme regeln und überwachen, welche die Interessen einer Vielzahl von Personen am K...
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BörsG 2007 § 3 Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde (Law)
...rlage von Unterlagen verlangen sowie Prüfungen vornehmen. Die Börsenaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Übermittlung der Auskünfte und Unterlagen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern er...
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BörsG 2007 § 3b Meldung von Verstößen (Law)
...rlich ist. Die eingehenden Meldungen unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. (3) Die Börsenaufsichtsbehörde macht die Identität einer Person, die eine Meldung erstattet hat, nic...
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BörsG 2007 § 5 Pflichten des Börsenträgers (Law)
(1) Mit Erteilung der Erlaubnis wird der Antragsteller als Träger der Börse zu deren Errichtung und Betrieb berechtigt und verpflichtet. Er ist verpflichtet, der Börse auf Anforderung der Geschäftsfüh...
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BörsG 2007 § 6 Inhaber bedeutender Beteiligungen (Law)
...rlage von weiteren Unterlagen verlangen, falls dies für die Beurteilung der Zuverlässigkeit oder die Prüfung der weiteren Untersagungsgründe nach Absatz 2 Satz 1 zweckmäßig erscheint. Ist der Anzeigep...
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BörsG 2007 § 15 Leitung der Börse (Law)
...rlässig sein und die für die Leitung der Börse erforderliche fachliche Eignung besitzen. Sie werden für höchstens fünf Jahre bestellt; die wiederholte Bestellung ist zulässig. Die Bestellung eines Ges...
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BörsG 2007 § 17 Gebühren und Entgelte (Law)
...rlangen. (4) Unbeschadet des § 26a hat die Börse für die übermäßige Nutzung der Börsensysteme, insbesondere durch unverhältnismäßig viele Auftragseingaben, -änderungen und -löschungen, separ...
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BörsG 2007 § 18 Sonstige Benutzung von Börseneinrichtungen (Law)
Die Börsenordnung kann für einen anderen als den nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zu bezeichnenden Geschäftszweig die Benutzung von Börseneinrichtungen zulassen. Ein Anspruch auf die Benutzung erwächst i...
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BörsG 2007 § 19 Zulassung zur Börse (Law)
...rlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen werden, die zum Handel an der Börse befähigen. Der Nachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse kann insbesondere durch die Ablegun...
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BörsG 2007 § 20 Sicherheitsleistungen (Law)
...rliche Sicherheitsleistung nicht erbracht oder entfällt sie nachträglich, kann die Börsenordnung vorsehen, dass das Ruhen der Zulassung längstens für die Dauer von sechs Monaten angeordnet werden kann...
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BörsG 2007 § 29 Verteilung der Skontren (Law)
...27 Abs. 1 Satz 2 und die Anzahl der Skontroführer entscheidet die Geschäftsführung. Die Zuteilung von Skontren kann befristet erfolgen. Das Nähere regelt die Börsenordnung. Die Börsenordnung kann als ...
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BörsG 2007 § 34 Ermächtigungen (Law)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zum Schutz des Publikums und für einen ordnungsgemäßen Börsenhandel erforderlichen Vorschrif...
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BörsG 2007 § 36 Zusammenarbeit in der Europäischen Union (Law)
...rlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen (ABl. EG Nr. ...
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BörsG 2007 § 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren (Law)
...rleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt. ...
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BörsG 2007 § 48 Freiverkehr (Law)
...rleistet erscheint. (3) Der Betrieb des Freiverkehrs bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Börsenaufsichtsbehörde. Auf den Betrieb des Freiverkehrs sind die Vorschriften dieses Gesetzes mit...
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AbfVerbrG 2007 § 1 Geltungsbereich (Law)
Dieses Gesetz gilt für: 1. die Verbringung von Abfällen in das, aus dem oder durch das Bundesgebiet, ...
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AbfVerbrG 2007 § 2 Grundsatz der Autarkie (Law)
(1) Bei Abfällen, die aus dem Bundesgebiet verbracht werden sollen und zur Beseitigung bestimmt sind, hat die Beseitigung im Inland Vorrang vor der Beseitigung im Ausland. Sofern eine Beseitigung von ...