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UErgGDV 2 Anlage 2 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 25 u. 26 ...
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HStruktG 2 § 2 (Law)
Artikel 2 §§ 2 und 3 gelten entsprechend für Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
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TÜPrKostO1992GebVAnpV 2 § 2 (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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UErgGDV 2 § 2 (Law)
(1) Vermittlungsstelle ist für Ansprüche aus Schuldverschreibungen, die im Wertpapierbereinigungsverfahren angemeldet worden sind, das Kreditinstitut, das als Anmeldestelle tätig geworden ist. ...
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AktGEG § 21 Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen (Law)
§ 256 Abs. 6 des Aktiengesetzes über die Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen gilt auch für Jahresabschlüsse, die vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes festgestellt worden sind; jedoch ble...
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AMG 1976 § 21 Zulassungspflicht (Law)
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bun...
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AtDeckV 1977 § 21 (weggefallen) (Law)
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AufenthG 2004 § 21 Selbständige Tätigkeit (Law)
(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn 1. ein wirtsc...
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ÄApprO 2002 § 21 Nichtbestehen der Prüfung (Law)
(1) Ist der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht bestanden, entscheidet die nach Landesrecht zuständige Stelle unverzüglich, ob und wie lange der Prüfling erneut an einer Ausbildung nach § 3 ...
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ArbGG § 21 Voraussetzungen für die Berufung als ehrenamtlicher Richter (Law)
(1) Als ehrenamtliche Richter sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berufen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirk des Arbeitsgerichts tätig sind oder wohnen. (2) ...
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BinSchPatentV 1998 § 21 Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Prüfung (Law)
Gegen Vorlage eines 1. vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Grund zwischenstaatlicher Abkommen oder ...
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BEGDV 3 § 21 Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht (Law)
(1) Voraussetzung für das Wahlrecht nach § 82 BEG ist, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung weder seine frühere oder eine gleichwertige Erwerbstätigkeit in vollem Umfange noch eine Erwerbst...
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BelWertV § 21 Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Rechte (Law)
Bei der Beleihung von Erbbaurechten ist die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu berücksichtigen. Sich aus dem Erbbaurecht ergebenden Einschränkungen ist durch angemessene Wertabschläge ausreichend Rechnu...
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BGSG 1994 § 21 Erhebung personenbezogener Daten (Law)
(1) Die Bundespolizei kann, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist. ...
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ErdölBevG 2012 § 21 Vorstand (Law)
(1) Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die vom Beirat bestellt werden und nicht zugleich dem Beirat angehören können. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Eine erneute Bestellung ist z...
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FahrlG § 21 Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis (Law)
(1) Die Fahrschulerlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen des § 11 nicht vorgelegen hat und keine Ausnahme nach § 34 Abs. 1 erteilt worden ist. Die Erlaubnisbehö...
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De-Mail-G § 21 Informationspflicht (Law)
Die zuständige Behörde hat die Namen der akkreditierten Diensteanbieter sowie der ausländischen Diensteanbieter nach § 19 jeweils unter Angabe der ausschließlich für die De-Mail-Dienste verwendeten Ke...
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FinDAG § 21 Übergang von Rechten und Pflichten (Law)
(1) Rechte und Pflichten, die die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel mit Wirkung für und gegen die Bundesrepublik Deutschland begründet h...
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GasNZV 2010 § 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete (Law)
(1) Die Fernleitungsnetzbetreiber, die Marktgebiete nach § 20 bilden, haben mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, die Liquidität des Gasmarktes zu erhöhen. Sie haben spätestens ab 1. April 2022 aus den bes...
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HkNDV § 21 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten von Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern (Law)
(1) Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber haben die Pflicht, ihr Konto oder ihre Konten regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen und die eingegangenen Herkunftsnachweise unverzüglich nach Kenntnisnahme auf ...