-
BäderMeistPrV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
-
BattG § 11 Pflichten des Endnutzers (Law)
(1) Besitzer von Altbatterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Satz 1 gilt nicht für Altbatterien, die in andere Produkte eingebaut sind; das Elektro...
-
AsphAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder (Law)
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.
-
BHO § 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (Law)
(1) Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. (2) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr 1. ...
-
BHV1V § 11 Ausstellungen, Märkte (Law)
Wird bei Rindern, die sich auf Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art befinden, die BHV1-Infektion amtlich festgestellt oder liegt ein Seuchen- oder Ansteckungsverdacht vor, so kann ...
-
DrechslAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 128 der Handwerksordnung auch im Land Berlin.
-
CWÜV § 11 Bundeswehr und andere Organe (Law)
Keiner Genehmigung nach § 2 bedürfen die Bundeswehr, die Polizeien des Bundes und die Zollbehörden sowie die übrigen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zuständigen Behörden und Dien...
-
BWaldG § 11 Bewirtschaftung des Waldes (Law)
(1) Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Durch Landesgesetz ist mindestens die Verpflichtung für alle Waldbesitzer zu regeln,...
-
BrennAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
-
FinVermV § 11 Allgemeine Verhaltenspflicht (Law)
Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Anlegers auszuüben.
-
FoVG § 11 Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut (Law)
(1) Forstliches Vermehrungsgut darf nur unter Beachtung der Vorschriften des § 7 zur Erzeugung und nur von angemeldeten Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieben in den Verkehr gebracht wer...
-
HufBeschlV § 11 Theoretischer Teil der Prüfung (Law)
(1) Der theoretische Teil der Prüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Anfertigung eines Fallberichts nach Maßgabe des Absa...
-
HebAPrO § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt ...
-
MarkschBergV § 11 Mitteilungen, nachträgliche Vermessung (Law)
Der Unternehmer hat sicherzustellen, daß 1. die Personen nach § 2 Abs. 4 Satz 1 rechtzeitig die Mitteilungen und Unterlagen erha...
-
MgVG § 11 Einberufung des Wahlgremiums (Law)
(1) Auf der Grundlage der von den Leitungen erhaltenen Informationen hat der Vorsitzende der Arbeitnehmervertretung auf Konzernebene oder, sofern eine solche nicht besteht, auf Unternehme...
-
IStGHG § 11 Vorläufige Überstellungshaft (Law)
(1) Liegen ein Ersuchen des Gerichtshofes um vorläufige Festnahme und die in Artikel 92 Abs. 2 des Römischen Statuts bezeichneten Unterlagen vor, wird vorläufige Überstellungshaft angeordnet. Der Über...
-
JArbSchG § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume (Law)
(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen 1. ...
-
InvStG § 11 Steuerbefreiung und Außenprüfung (Law)
(1) Das inländische Sondervermögen gilt als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Körperschaftsteuergesetzes und als sonstige juristische Person des privaten Rechts im Sinn...
-
LogAPrO § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt ...