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PostPersRG § 17 Weiterbeschäftigte Beamte (Law)
...1) Die Tätigkeit als Beamter bei einem Postnachfolgeunternehmen gilt als Dienstzeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne des § 6 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes. ...
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UmwStG 1995 § 17 (Law)
(weggefallen)
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VRV § 17 Abschriften, Bescheinigungen und Zeugnisse (Law)
(1) Einfache Abschriften sind mit dem Vermerk: "Gefertigt am ..." abzuschließen. Der Vermerk ist nicht zu unterzeichnen. Die Beglaubigung einer Abschrift geschieht durch einen unter die Absc...
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UmstBauSparkV § 17 Durchlaufende Kredite (Law)
...1 A d Satz 2 der Bausparkassenverordnung in der Fassung des § 1 Nr. 2 der Vierundvierzigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz von den Verbindlichkeiten abzusetzen.
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PflBeschauV 1989 § 17 (Law)
(weggefallen)
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StrabBlPV § 17 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (Law)
...1) Kandidaten, die eine Täuschungshandlung begehen oder versuchen oder den Prüfungsablauf erheblich stören, können von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Während des schriftl...
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WpAIV § 17 Inhalt der Mitteilung (Law)
...1) Für eine Mitteilung nach § 21 Absatz 1, 1a, § 25 Absatz 1 und § 25a Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Formular der Anlage dieser Verordnung zu verwenden. (2) Im Fall von § 24...
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ZSG § 17 Datenerhebung und -verwendung (Law)
...1) Soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 16 erforderlich ist, darf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Angaben, einschließlich personenbezogener Daten, über Hilfeleistu...
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WVG § 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens (Law)
...1 Nr. 1 oder 2 die Mehrheit der Beteiligten die Errichtung eines Verbands ab, kann die Aufsichtsbehörde das Verfahren in ein solches nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 überleiten, sofern die Gründung des Verbands ...
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ZahlPrüfbV § 17 Berichterstattung über Zahlungsdienste (Law)
...1) Die Institute, über die die Zahlungsdienste abgewickelt werden, sind unter Angabe der Kontoverbindung aufzuführen. Die Teilnahme an Zahlungssystemen ist darzustellen. (2) Die Absicherung ...
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
...11 Absatz 1/1a der Bundes-Apothekerordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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BImSchV 39 Anlage 17 (zu § 20) (Law)
...10 nach der DIN EN 12341:2014, Ausgabe August 2014, und den Bestimmungen zur Messdauer nach Abschnitt 9.3 der DIN EN 15852:2010, Ausgabe November 2010, ist eine wöchentliche Probena...
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EinigVtr Art 17 Rehabilitierung (Law)
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten S...
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AbwV Anhang 17 Herstellung keramischer Erzeugnisse (Law)
...1130 - 1131) A Anwendungsbereich ...
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ABBergV § 15 Untertägige Arbeitsstätten (Law)
...1 gilt nicht für die Dauer der Aufschließung und Stillegung sowie für oberflächennahe Strecken. Untertägige Betriebe, die bereits vor dem 1. Januar 1996 genutzt wurden, müssen spätestens bis zum 1. Ja...
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ArbZG § 15 Bewilligung, Ermächtigung (Law)
...1) Die Aufsichtsbehörde kann 1. eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 abweichende längere tägliche Arbeitszeit bewil...
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AktG § 15 Verbundene Unternehmen (Law)
...16), abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17), Konzernunternehmen (§ 18), wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19) oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292) sind.
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BEEG § 15 Anspruch auf Elternzeit (Law)
...1 gilt in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und c entsprechend. (4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden i...
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BerRehaG § 15 Durchschnittseinkommen für Verfolgungszeiten (Law)
...1) Bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Durchschnittseinkommens der letzten 20 Jahre vor Ende der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit sind für Verfolgungszeiten die nach § 13 ermittelten ...
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EVO § 15 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt (Law)
Bei einem außerplanmäßigen Halt dürfen die Reisenden nur mit Zustimmung des Zugbegleitpersonals aussteigen. Sie müssen sich sofort von den Gleisen entfernen.