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FriseurAusbV 2008 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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FriseurAusbV 2008 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2008 in Kraft.
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FriseurAusbV 2008 Anlage (zu § 4) (Law)
...2008, 860 - 866) Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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MaATElektronAusbV 2008 § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anl...
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MaATElektronAusbV 2008 § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2008 in Kraft.
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MetallbAusbV 2008 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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LandBauMTAusbV 2008 § 5 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die beruflic...
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SeilAusbV 2008 § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbi...
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SeilAusbV 2008 § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2008 in Kraft.
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ROG 2008 § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4 (Law)
...bis 3 gelten entsprechend für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen der Länder und der Träger der Regionalplanung hinsichtlich der Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung in Ra...
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ROG 2008 § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (Law)
...bis 3 sollen elektronische Informationstechnologien ergänzend genutzt werden. Die zuständige Stelle gewährleistet durch organisatorische und technische Maßnahmen, dass die verwendete elektronische Inf...
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SchSiAusbV 2008 § 5 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben h...
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SchSiAusbV 2008 § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Abschnitt A Nr. 1, 3 und 5 sowie...
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VersFachwPrV 2008 § 6 Zusatzqualifikation (Law)
...bis 6 gemäß § 5 und in weiteren Handlungsbereichen nach § 3 Abs. 5 gemäß § 5 abzulegen. Die Regelungen in den §§ 3 und 9 gelten entsprechend. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Le...
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VersFachwPrV 2008 § 11 Übergangsvorschriften (Law)
...bis zum 31. August 2012 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. (2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin die Wiederhol...
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VersFachwPrV 2008 § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
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VVG 2008 § 4 Versicherungsschein auf den Inhaber (Law)
(1) Auf einen als Urkunde auf den Inhaber ausgestellten Versicherungsschein ist § 808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden. (2) Ist im Vertrag bestimmt, dass der Versicherer nur gegen Rüc...
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VVG 2008 § 8 Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers (Law)
(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur ...
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VVG 2008 § 10 Beginn und Ende der Versicherung (Law)
Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; ...
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VVG 2008 § 11 Verlängerung, Kündigung (Law)
...bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten. (3) Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen....