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SortSchG 1985 § 8 Recht auf Sortenschutz (Law)
(1) Das Recht auf Sortenschutz steht dem Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte oder seinem Rechtsnachfolger zu. Haben mehrere die Sorte gemeinsam gezüchtet oder entdeckt, so steht ihnen das Recht ...
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SortSchG 1985 § 12a Zwangsnutzungsrecht bei biotechnologischen Erfindungen (Law)
(1) Kann der Inhaber eines Patents für eine biotechnologische Erfindung (§ 1 Abs. 2 des Patentgesetzes) diese nicht verwerten, ohne ein früher erteiltes Sortenschutzrecht zu verletzen, so erteilt das ...
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SortSchG 1985 § 13 Dauer des Sortenschutzes (Law)
Der Sortenschutz dauert bis zum Ende des fünfundzwanzigsten, bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten bis zum Ende des dreißigsten auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.
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SortSchG 1985 § 17 Mitglieder (Law)
(1) Das Bundessortenamt besteht aus dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern. Sie müssen besondere Fachkunde auf dem Gebiet des Sortenwesens (fachkundige Mitglieder) oder die Befähigung zum Richteramt...
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SortSchG 1985 § 19 Zusammensetzung der Prüfabteilungen (Law)
...§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 entscheidet die Prüfabteilung in der Besetzung von drei Mitgliedern des Bundessortenamtes, die der Präsident bestimmt und von denen eines rechtskundig sein muß.
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SortSchG 1985 § 21 Förmliches Verwaltungsverfahren (Law)
...§§ 63 bis 69 und 71 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über das förmliche Verwaltungsverfahren anzuwenden.
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SortSchG 1985 § 22 Sortenschutzantrag (Law)
(1) Der Antragsteller hat im Sortenschutzantrag den oder die Ursprungszüchter oder Entdecker der Sorte anzugeben und zu versichern, daß seines Wissens weitere Personen an der Züchtung oder Entdeckung ...
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SortSchG 1985 § 26 Prüfung (Law)
...§§ 24 und 25 gelten entsprechend.
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SortSchG 1985 § 27 Säumnis (Law)
(1) Kommt der Antragsteller einer Aufforderung des Bundessortenamtes, 1. das erforderliche Vermehrungsmaterial oder sonstige Mat...
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SortSchG 1985 § 32 Ermächtigung zum Erlaß von Verfahrensvorschriften (Law)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung 1. die Einzelheiten des Verfahren...
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SortSchG 1985 § 33 Gebühren und Auslagen (Law)
...§ 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes kann für den Bereich der Bundesverwaltung der Zeitpunkt des Entstehens und der Erhebung der Gebühr abweichend von den Vorschriften des Bundesgebührengesetzes g...
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SortSchG 1985 § 37 Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Vergütung (Law)
(1) Wer ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers 1. mit Material, das einem Sortenschutz unterliegt, eine der in § 10 Abs. 1 bez...
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SortSchG 1985 § 37b Anspruch auf Auskunft (Law)
...§§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nach Satz 1 kann das Gericht den gegen ...
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SortSchG 1985 § 37c Vorlage- und Besichtigungsansprüche (Law)
...§§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden. Das Gericht trifft die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere in den Fäl...
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SortSchG 1985 § 37e Urteilsbekanntmachung (Law)
Ist eine Klage auf Grund dieses Gesetzes erhoben worden, kann der obsiegenden Partei im Urteil die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu m...
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SortSchG 1985 § 40b Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 (Law)
...§ 40a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
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HGBEG Art 38 (Law)
...§ 19 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung vorgeschriebenen Bezeichnung zum Gegenstand, bedarf diese Änderung nicht der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregi...
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ScheckG Art 38 (Law)
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Grundgesetz Artikel 38 (Law)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebu...
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WG Art 38 (Law)
(1) Der Inhaber eines Wechsels, der an einem bestimmten Tag oder bestimmte Zeit nach der Ausstellung oder nach Sicht zahlbar ist, hat den Wechsel am Zahlungstag oder an einem der beiden folgenden Werk...