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TAppV § 52 Tierartkliniken (Law)
...1) In den Prüfungsfächern nach den §§ 48, 49 und 50 sind Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Klein- und Heimtiere zu berücksichtigen. (2) An Universitäten, die für bestimmte Tierarten besondere...
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BörsZulV § 52 Einführung (Law)
Die Einführung der Wertpapiere darf frühestens an dem auf die erste Veröffentlichung des Prospekts oder, wenn kein Prospekt zu veröffentlichen ist, an dem der Veröffentlichung der Zulassung folgenden ...
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ErstrG § 52 Fristen (Law)
...strecktes Schutzrecht oder eine nach § 4 erstreckte Schutzrechtsanmeldung, so richtet sich der Lauf einer verfahrensrechtlichen Frist, der vor dem 1. Mai 1992 begonnen hat, nach den bisher anzuwendend...
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BVerfGG § 52 (Law)
...1) Die Anklage kann bis zur Verkündung des Urteils auf Grund eines Beschlusses der antragstellenden Körperschaft zurückgenommen werden. Der Beschluß bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen...
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BranntwMonG § 52 (Law)
Die Brennereien sind entsprechend den Anordnungen in den Ausführungsbestimmungen verschlußsicher einzurichten (Verschlußbrennereien), soweit nicht in § 57 Ausnahmen vorgesehen sind.
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BNotO § 52 (Law)
...1 Nr. 1 bis 6, 8 und 9 bezeichneten Gründen nach sich ziehen würden. Ist der frühere Notar zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, so erlischt die Befugnis nach Absatz 2 Satz 1, wenn er sich nach dem Wegfa...
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GewO § 52 Übergangsregelung (Law)
...1 findet auch auf die zur Zeit der Verkündung des gegenwärtigen Gesetzes bereits vorhandenen gewerblichen Anlagen Anwendung; doch entspringt aus der Untersagung der ferneren Benutzung kein Anspruch au...
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KredWG § 52 Sonderaufsicht (Law)
Soweit Institute einer anderen staatlichen Aufsicht unterliegen, bleibt diese neben der Aufsicht der Bundesanstalt bestehen.
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KSVG § 52 (Law)
...1) Selbständige Künstler und Publizisten, die am 31. Dezember 2016 wegen des Bezugs einer Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze in einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit...
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JArbSchG § 52 (weggefallen) (Law)
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LuftVG § 52 (Law)
(weggefallen)
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NeuGlV § 52 Kostentragung (Law)
Die Kosten des Zulassungsantrags sowie die Kosten der Zurücknahme und der Änderung des Zulassungsantrags werden nicht erstattet.
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SchRegO § 52 (Law)
...1) Werden mehrere Schiffe mit einer Schiffshypothek oder mit einem Nießbrauch belastet, so ist auf dem Blatt jedes Schiffs die Mitbelastung der übrigen von Amts wegen erkennbar zu machen. Das gleiche ...
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SchRG § 52 (Law)
...16, 18 bis 21 über den öffentlichen Glauben des Schiffsregisters gelten auch für diese Einrede. (2) Soweit die Forderung auf Zinsen oder andere Nebenleistungen gerichtet ist, die nicht späte...
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PatG § 52 (Law)
...strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen Absatz 1 Satz 1 eine Patentanmeldung einreicht oder ...
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StBerG § 52 Urkunde (Law)
Über die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellt die zuständige Steuerberaterkammer eine Urkunde aus.
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WiPrO § 52 Werbung (Law)
Werbung ist zulässig, es sei denn, sie ist unlauter.
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ZVG § 52 (Law)
...12 bis 917 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Renten bleibt auch dann bestehen, wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden a...
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AuslSchuldAbkAG § 52 (Law)
...1. Juni 1948 auf den Betrag von einer Deutschen Mark für eine Goldmark oder eine Reichsmark umgestellt worden wäre. (2) Trägt eine im Ausland ausgegebene und zahlbare Schuldverschreibung, di...
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BBauG § 52 Umlegungsgebiet (Law)
(1) Das Umlegungsgebiet ist so zu begrenzen, dass die Umlegung sich zweckmäßig durchführen lässt. Es kann aus räumlich getrennten Flächen bestehen. (2) Einzelne Grundstücke, die die Durchfüh...