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BNotO § 52 Weiterführung der Amtsbezeichnung

Bundesnotarordnung

(1) Mit dem Erlöschen des Amtes erlischt die Befugnis, die Amtsbezeichnung „Notarin“ oder „Notar“ zu führen. Die Amtsbezeichnung darf auch nicht mit einem auf das Erlöschen des Amtes hinweisenden Zusatz geführt werden.

(2) Ist das Amt eines Notars aus den in § 47 Nummer 1 bis 4 bezeichneten Gründen mit Ausnahme des Todes oder durch Amtsenthebung aus den in § 50 Absatz 1 Nummer 7 bezeichneten Gründen erloschen, so kann die Landesjustizverwaltung dem früheren Notar die Erlaubnis erteilen, seine Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „außer Dienst“ weiterzuführen, der auch „a. D.“ abgekürzt werden kann. Einem Anwaltsnotar darf diese Erlaubnis nur erteilt werden, wenn er weiterhin seine anwaltliche Berufsbezeichnung führen darf.

(3) Die Landesjustizverwaltung kann die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Notarin außer Dienst“ oder „Notar außer Dienst“ zurücknehmen oder widerrufen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden oder eintreten, die bei einem Notar das Erlöschen des Amtes aus den in § 47 Nummer 5 bis 7 bezeichneten Gründen nach sich ziehen würden. Ausgenommen hiervon ist eine Rücknahme oder ein Widerruf aus den in § 50 Absatz 1 Nummer 7 bezeichneten Gründen. Bei einem Anwaltsnotar erlischt die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung zudem, wenn er seine anwaltliche Berufsbezeichnung nicht mehr führen darf. Ist die Erlaubnis nach Satz 3 erloschen, kann sie wieder erteilt werden, wenn die anwaltliche Berufsbezeichnung wieder geführt werden darf.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Unknown court (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 2/19
20. Juli 2020
NotZ (Brfg) 2/19 20. Juli 2020
Beschluss vom Unknown court (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 35/19
27. August 2019
AnwZ (Brfg) 35/19 27. August 2019
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 5/18
19. November 2018
NotZ (Brfg) 5/18 19. November 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 4/17
23. April 2018
NotZ (Brfg) 4/17 23. April 2018
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 VA (Not) 2/17
17. Juli 2017
2 VA (Not) 2/17 17. Juli 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 4/16
13. März 2017
NotZ (Brfg) 4/16 13. März 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Notarsachen) - NotZ (Brfg) 8/14
24. November 2014
NotZ (Brfg) 8/14 24. November 2014
Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 2 X (Not) 6/13
7. April 2014
2 X (Not) 6/13 7. April 2014
Urteil vom Landgericht Essen - 4 O 95/12
23. August 2012
4 O 95/12 23. August 2012
Urteil vom Kammergericht (Senat für Notarsachen) - Not 24/11
4. Mai 2012
Not 24/11 4. Mai 2012