-
EStG § 89 Antrag (Law)
...3 Dies gilt auch im Fall des Absatzes 1 Satz 5. (3) 1 Ist der Anbieter nach Absatz 1a Satz 1 bevollmächtigt worden, hat er der ze...
-
GBO § 89 (Law)
(1) Die Beschwerde (§ 71) gegen den Feststellungsbeschluß ist binnen einer Frist von zwei Wochen seit Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Beschwerdeführer einzulegen. Das Grundbuchamt und ...
-
InsO § 89 Vollstreckungsverbot (Law)
...3) Über Einwendungen, die auf Grund des Absatzes 1 oder 2 gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung erhoben werden, entscheidet das Insolvenzgericht. Das Gericht kann vor der Entscheidung eine ...
-
PatG § 89 (Law)
(1) Sobald der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist, sind die Beteiligten mit einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen zu laden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkü...
-
StVollzG § 89 Einzelhaft (Law)
(1) Die unausgesetzte Absonderung eines Gefangenen (Einzelhaft) ist nur zulässig, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Gefangenen liegen, unerläßlich ist. (2) Einzelhaft von mehr als...
-
ZVG § 89 (Law)
Der Zuschlag wird mit der Verkündung wirksam.
-
SchRegO § 89 (Law)
...3) § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die Fortführung des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches G...
-
BRAO § 211 Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt (Law)
...3. September 1990 zugelassen waren oder die auf Grundlage des Absatzes 1 zugelassen sind, erfüllen die Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Abs. 1 Satz 2. ...
-
InsO § 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (Law)
...3 Abs. 3 und die §§ 204 und 205 gelten entsprechend.
-
ZPO § 89 Vollmachtloser Vertreter (Law)
(1) Handelt jemand für eine Partei als Geschäftsführer ohne Auftrag oder als Bevollmächtigter ohne Beibringung einer Vollmacht, so kann er gegen oder ohne Sicherheitsleistung für Kosten und Schäden zu...
-
AO 1977 § 211 Pflichten des Betroffenen (Law)
...3) Vorkehrungen, die die Ausübung der Steueraufsicht hindern oder erschweren, sind unzulässig.
-
UmwG 1995 § 211 Anderweitige Veräußerung (Law)
Einer anderweitigen Veräußerung des Anteils durch den Anteilsinhaber stehen nach Fassung des Umwandlungsbeschlusses bis zum Ablauf der in § 209 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen nicht entgegen...
-
BinSchUO2008Anh II § 2.11 Untersuchung von Amts wegen (Law)
1. Kommt eine für die Sicherheit der Rheinschifffahrt zuständige Behörde zu der Ansicht, dass ein Fahrzeug eine Gefahr für die an Bord befind...
-
SGB 5 § 211 Aufgaben der Landesverbände (Law)
...3) Die Landesverbände sollen die zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung unterstützen; § 30 Abs. 3 des Vierten Buches ist entsprechend anzuwenden. (4) Die für die Fina...
-
GBVfg § 89 Ergänzungen des Briefes (Law)
Bei einem maschinell hergestellten Brief für ein im maschinell geführten Grundbuch eingetragenes Recht können die in den §§ 48 und 49 vorgesehenen Ergänzungen auch in der Weise erfolgen, daß ein entsp...
-
VwVfG § 89 Ordnung in den Sitzungen (Law)
Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.
-
BrennO 1998 § 89 (Law)
Um festzustellen, ob Branntwein wegen einer Stauung über den oberen Rand von Luftrohren (§ 98 Abs. 1) ausgetreten ist, werden Stauungsanzeiger verwendet, die sich mit Branntwein befüllen, wenn Branntw...
-
MarkenG § 89 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (Law)
...3) Die Entscheidung ist zu begründen und den Beteiligten von Amts wegen zuzustellen. (4) Im Falle der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses ist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und ...
-
AgrStatG § 89 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
Die Düngemittelstatistik wird allgemein vierteljährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln erhoben.
-
AKG § 89 Versammlung der Gläubiger (Law)
Für die Einberufung und die Beschlüsse der Versammlung gelten die Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.