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BSIG 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...Verfügbarkeit, Unversehrtheit oder Vertraulichkeit von Informationen betreffen, durch Sicherheitsvorkehrungen 1. in informationstechnischen S...
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BSIG 2009 § 8c Besondere Anforderungen an Anbieter digitaler Dienste (Law)
...vorfall, der erhebliche Auswirkungen auf die Bereitstellung eines von ihnen innerhalb der Europäischen Union erbrachten digitalen Dienstes hat, unverzüglich dem Bundesamt zu melden. Die Voraussetzunge...
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BSIG 2009 § 13 Berichtspflichten (Law)
...verzüglich dem Bundesministerium des Innern, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium d...
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DepV 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...vate Haushaltungen, 2. die Lagerung und die Ablagerung von Baggergut (Abfallschlüssel 17 05 06 gemäß Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung...
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DepV 2009 § 9 Handhabung der Abfälle (Law)
...V hat Abfälle nach Anhang 5 Nummer 5 zu handhaben.
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DepV 2009 § 19 Antrag, Anzeige (Law)
...Verhältnissen, 8. Maßnahmen der Bau- und Ablagerungsphase einschließlich der vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Verschm...
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DepV 2009 § 22 Überprüfung behördlicher Entscheidungen (Law)
...vor, soweit die von der Deponie verursachten Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die Betriebssicherheit oder neue umweltrechtliche Vorschriften dies erfordern.
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DepV 2009 § 25 In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien (Law)
...Verordnung vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860) geändert worden ist, oder 3. der Deponieverwertungsverordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I ...
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DepV 2009 § 28 Übergangsvorschriften (Law)
...von § 3 Absatz 1, § 10 Absatz 1 und § 23 Absatz 1, jeweils in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 2.1, kann bis zum 1. Mai 2015 als fremdprüfende Stelle auch beauftragt werden, wer nicht abschließend nach ...
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ChemBioLackAusbV 2009 § 16 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
...von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausr...
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ChemikAusbV 2009 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
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ChemikAusbV 2009 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
...vier vom Ausbildenden festzulegende Wahlqualifikationen der Auswahlliste nach § 4 Absatz 2 Abschnitt II Nummer 1 bis 19; dabei ist mindestens eine Wahlqualifikation aus Nummer 1 bis 8 zu wählen. ...
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ChemikAusbV 2009 § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
...von Stoffen und Stoffklassen, Methoden zur Analyse von Arbeitsstoffen und deren chemische und physikalische Hintergründe sowie die physikalischen Grundlagen verfahrenstechnischer Grundoperationen zuor...
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ChemikAusbV 2009 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
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BLV 2009 § 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste (Law)
...Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist. Dabei können Abweichungen vom Ausbildungs-, Lehr- oder Studienplan zugelassen werd...
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BLV 2009 § 19 Mittlerer Dienst (Law)
...voraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, die 1. inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes...
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BLV 2009 § 31 Mindestprobezeit (Law)
...von den §§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten. (2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann ganz oder teilwe...
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BLV 2009 § 33 Auswahlentscheidungen (Law)
...vor, ist jedenfalls in folgenden Fällen die letzte regelmäßige dienstliche Beurteilung unter Berücksichtigung der Entwicklung vergleichbarer Beamtinnen und Beamten fiktiv fortzuschreiben: ...
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BLV 2009 § 39 Teilnahme an Hochschulausbildungen (Law)
...von einem Jahr in der nächsthöheren Laufbahn voraus. (4) Die berufspraktische Einführung schließt mit einer dienstlichen Beurteilung ab, aus der hervorgeht, ob sich die Beamtin oder der Beam...
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BLV 2009 § 40 Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn (Law)
...verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens nach Ablauf einer Dienstzeit von einem Jahr seit der ersten Verleihung eines Amtes der höheren Laufbahngruppe verliehen werden.