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UErgGDV 2 § 9 (Law)
...952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 57 Abs. 1 des Umstellungsergänzungsgesetzes vom 21. September 1953 gilt diese Verordnung auch in Berlin (West).
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UrhG § 9 Urheber verbundener Werke (Law)
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlang...
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VeranstTechMeistPrV § 9 Bestehen der Prüfung (Law)
(1) Die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach werden zusammengefaßt. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsfäc...
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VergoldAusbV § 9 Aufhebung der Vorschriften (Law)
Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin sind nicht mehr anzuwenden.
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VwVfG § 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens (Law)
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes od...
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BBVAnpG2000Art4uaBek Anlage 9 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...9,27 A 12 949,69 ...
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BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 9 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...975 (BGBl. I S. 3091) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345). ...
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BImSchV 39 Anlage 9 (zu § 18) (Law)
...92) A. Mindestzahl der Proben...
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BImSchV 9 § 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit (Law)
Das Prüfverfahren nach § 1 Absatz 2 umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen sowie der für die Prüfung der Belange des Naturs...
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BImSchV 9 § 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen (Law)
...9 der Störfall-Verordnung anzufertigen ist, müssen die Teile des Sicherheitsberichts, die den Abschnitten II Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V des Anhangs II der Störfall-Verordnung en...
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BImSchV 9 § 5 Vordrucke (Law)
Die Genehmigungsbehörde kann die Verwendung von Vordrucken für den Antrag und die Unterlagen verlangen.
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BImSchV 9 § 6 Eingangsbestätigung (Law)
Die Genehmigungsbehörde hat dem Antragsteller den Eingang des Antrags und der Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
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BImSchV 9 § 7 Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf (Law)
(1) Die Genehmigungsbehörde hat nach Eingang des Antrags und der Unterlagen unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, zu prüfen, ob der Antrag den Anforderungen des § 3 und die Unterlagen den...
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BImSchV 9 § 11a Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Law)
...9 Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. (2) Für UVP-pflichtige Vorhaben gelten für das Verfahren zur grenzüberschreitenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ei...
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BImSchV 9 § 13 Sachverständigengutachten (Law)
...9 der Störfall-Verordnung, die Abschnitt II Nummer 1, 3 und 4 sowie den Abschnitten III bis V des Anhangs II der Störfall-Verordnung entsprechen, soweit sie dem Antrag nach § 4b Absatz 2 beizufügen si...
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BImSchV 9 § 16 Wegfall (Law)
(1) Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn 1. Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worde...
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BImSchV 9 § 24 Vereinfachtes Verfahren (Law)
In dem vereinfachten Verfahren sind § 4 Abs. 3, die §§ 8 bis 10a, 12, 14 bis 19 und die Vorschriften, die die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung betreffen, nicht anzuwenden. In dem vereinf...
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BImSchV 9 § 24b Verbundene Prüfverfahren bei UVP-pflichtigen Vorhaben (Law)
Für ein UVP-pflichtiges Vorhaben, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, wird die Verträglichkeitsprüfu...
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BImSchV 9 § 24c Vermeidung von Interessenkonflikten (Law)
Ist die Genehmigungsbehörde bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zugleich Trägerin des UVP-pflichtigen Vorhabens, so ist die Unabhängigkeit des Behördenhandelns bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach ...
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BImSchV 9 § 27 (weggefallen) (Law)