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MetallbAusbV 2008 § 14 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
...bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
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MetallbAusbV 2008 § 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
...bis zum 31. Juli 2008 begonnen wurden, die Vorschriften der in § 16 Satz 2 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.
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MetallbAusbV 2008 § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2008 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin vom 4. Juli 2002 (BGBl. I S. 2534) und die Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbi...
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MinNettoV 2008 Anlage (zu § 1) (Law)
...Bisheriges Arbeitsentgelt Monat bis Euro gerundet: ...
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LandBauMTAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf des Land- und Baumaschinenmechatronikers und der Land- und Baumaschinenmechatronikerin wird 1. nach § 25 de...
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LandBauMTAusbV 2008 § 3 Ausbildungsrahmenplan und Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine vom Ausbildungsrah...
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LandBauMTAusbV 2008 § 7 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrs...
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LandBauMTAusbV 2008 § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung (Law)
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: ...
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LandBauMTAusbV 2008 § 9 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
...bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
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LandBauMTAusbV 2008 § 10 Fortsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin kann ab der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres im Ausbildungsberuf Land-...
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SystElektronAusbV 2008 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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SystElektronAusbV 2008 § 9 Mündliche Ergänzungsprüfung (Law)
...bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
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SystElektronAusbV 2008 § 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
...bis zum 31. Juli 2008 begonnen wurden, die Vorschriften der in § 11 Satz 2 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.
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SystElektronAusbV 2008 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2008 in Kraft.
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SeilAusbV 2008 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Seiler/Seilerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 29, Seiler, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
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SeilAusbV 2008 Anlage (zu § 4) (Law)
...2008, 951 - 956) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
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ROG 2008 § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung (Law)
(1) Bei 1. raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen, 2. ...
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ROG 2008 § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Planungen und Maßnahmen zu bestimmen, für die ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll, wenn si...
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ROG 2008 § 23 Beirat für Raumentwicklung (Law)
(1) Der Beirat für Raumentwicklung hat die Aufgabe, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung zu beraten. (2) Das Bundesminis...
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ROG 2008 § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern (Law)
(1) Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen nach § 13 sowie Raumordnungsverfahren nach § 15, die vor dem 29. November 2017 förmlich eingeleitet wurden, werden nach den bis zum 28. November 20...