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BauSparkG § 8 Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle (Law)
...8 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend.
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BBhV § 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit (Law)
(1) Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen 1. soweit Personen, die beihilfeberechtigt oder bei beihilfeberechtigten Personen berü...
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AtStrlSVDBest § 8 Zustimmung zur Stillegung (Law)
(1) Die Stillegung von genehmigungspflichtigen Anlagen oder Arbeitsstätten für den Betrieb von Strahleneinrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten oder in denen der Verkehr mit radioaktiven Stoffe...
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AÜG § 8 Grundsatz der Gleichstellung (Law)
...8 des Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind. (4) Ein Tarifvertrag im Sinne des Absatzes 2 kann hinsichtlich des Arbeitsentgelts vom Gleichstellungsgrundsatz für die ersten n...
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AAppO § 8 Art der Prüfung (Law)
...8. geregelt ist, wie bei einem Übergang zu einem anderen Studiengang der Pharmazie hinsichtlich des Weiterstudiums, der Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistunge...
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BDG § 8 Kürzung der Dienstbezüge (Law)
(1) Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge des Beamten um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre. Sie erstreckt sich auf alle Ämter, die...
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AHStatDV § 8 Wert der Ware (Law)
...8 S. 28) in der jeweils geltenden Fassung. (5) Als Statistischer Wert gilt 1. bei der Einfuhr von bestimmten verderbli...
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ArbGG § 8 Gang des Verfahrens (Law)
...87 statt. (5) Gegen die Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte im Beschlußverfahren findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht nach Maßgabe des § 92 statt.
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BelWertV § 8 Grundlagen der Ertragswertermittlung (Law)
(1) Für das Ertragswertverfahren ist der Ertragswert der baulichen Anlage, getrennt von dem Bodenwert, nach den §§ 9 bis 12 zu ermitteln. (2) Der Bodenwert ist nach § 15 zu ermitteln. ...
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BesVNG 1 § 8 (Law)
(1) Soweit sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes und den Vorschriften dieses Gesetzes nicht etwas anderes ergibt, gelten die bis zum Tage der Verkündung dieses Gesetzes er...
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BGB § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger (Law)
Wer geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben.
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BKV § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1997 in Kraft. (2)
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EnergieStV § 8 Andere Energieerzeugnisse als Gasöle (Law)
...811 der Kombinierten Nomenklatur abweichend von § 2 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Gesetzes nicht gekennzeichnet werden, wenn nach den Umständen eine Verwendung der Additive als Kraftstoff oder zur Hers...
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BWahlG § 8 Gliederung der Wahlorgane (Law)
(1) Wahlorgane sind der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuß für das Wahlgebiet, ein Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuß...
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DMBilG § 8 Immaterielle Vermögensgegenstände (Law)
...8 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gilt auch, wenn die Vermögensgegenstände im Wege der Umwandlung vor dem 1. Juli 1990 erworb...
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GntDAIVAPrV § 8 Berufspraktische Studienzeiten (Law)
(1) Die Fachhochschule bestimmt und überwacht die Gestaltung und die Organisation der Praktika. Die Praktikumsstelle erstellt in Abstimmung mit der Fachhochschule für jede Studierende und jeden Studie...
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FlechtwAusbV § 8 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Law)
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildende...
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HtDBWVAPrV § 8 Dauer des Vorbereitungsdienstes (Law)
...8 Monaten nicht überschreiten.
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GenG § 8 Satzungsvorbehalt für einzelne Bestimmungen (Law)
(1) Der Aufnahme in die Satzung bedürfen Bestimmungen, nach welchen: 1. die Genossenschaft auf eine bestimmte Zeit beschränkt wi...
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HeimMitwirkungsV § 8 Mithilfe der Leitung (Law)
Die Leitung des Heims hat die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in dem erforderlichen Maße personell und sächlich zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.