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SprengV 1 § 45 (Law)
(1) Beim Bundesministerium des Innern wird ein Sachverständigenausschuß für explosionsgefährliche Stoffe
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SprengV 1 § 46 (Law)
oder fahrlässig 1.
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SprengV 1 § 47 (Law)
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Absatz 1 Nummer 1
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SprengV 1 § 48 (Law)
Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung vor dem 1.
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SprengV 1 § 49 (Law)
(1) § 17 Absatz 1 bis 3 ist ab dem 5.
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SprengV 1 § 50 (Law)
...afttreten, Außerkrafttreten)
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SPV Anlage 1 (Law)
Bodensonderungsgesetzes – BoSoG Nr. 1/
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URaG Anlage 1 (Law)
Zu Artikel 1
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KlimaBergV Anlage 1 (Law)
...1983, 690)
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KraftstoffLBV Anlage 1 (Law)
Seite 1
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GDtWahlVDVtr Art 1 (Law)
(1) Für die erste gesamtdeutsche Wahl wird der Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes der Bundesrepublik
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GetrAuVÜV Anlage 1 (Law)
...allen)
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KHBV Anlage 1 (Law)
Sachanlagen: 1.
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HöBetrV Anlage 1 (Law)
Höchstbetrag der Herstellungskosten im Sinne des § 7 des Schutzbaugesetzes 1)
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HeizölLBV Anlage 1 (Law)
erhöhte Bezugsberechtigung von leichtem Heizöl gemäß § 2 HeizölLBV (B 1)
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LASaarDV 1 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 8 Abs. 1 und des § 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts
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HGBEG Art 1 (Law)
(1) Das Handelsgesetzbuch tritt gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft.
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LuftRegV Anlage 1 (Law)
---------------------------- I 1.
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LuftVZO Muster 1 (Law)
...alt: nicht darstellbares Muster eines Eintragungsscheines, Fundstelle: BGBl. I 2008, 1266)
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SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 1 § 20 (Law)
...allen)
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SGB 1 § 28a (Law)
...allen)
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SDLWindV Anlage 1 (Law)
Netzverknüpfungspunkt mit folgenden Maßgaben eingehalten werden: 1.
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RechPensV Formblatt 1 (Law)
...alt: nicht darstellbares Formblatt) (Fundstelle: BGBl. I 2003, S. 256 - 257; ...
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RechPensV Muster 1 (Law)
...alt: nicht darstellbares Formular) (Fundstelle: BGBl. I 2003, S. 260; ...
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RechVersV Formblatt 1 (Law)
...alt: nicht darstellbares Formblatt) (Fundstelle: BGBl. I 1994, S. 3399 - 3401; ...
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RechVersV Muster 1 (Law)
...alt: nicht darstellbares Muster) (Fundstelle: BGBl. I 1994, S. 3412; ...
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ScheckG Art 1 (Law)
Der Scheck enthält: 1.
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SchKiSpVDBest 1 Eingangsformel (Law)
...16. Oktober 1975 über die Schüler- und Kinderspeisung (GBl. I Nr. 44 S. 713) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt:
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SchKiSpVDBest 1 § 2 (Law)
(1) Die Abgabepreise für warme Hauptmahlzeiten der Schüler- und Kinderspeisung sind wie
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SchKiSpVDBest 1 § 3 (Law)
(1) Sofern die Schülerspeisung noch nicht in voller Höhe des Bedarfs bereitgestellt werden kann, entscheidet
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SchKiSpVDBest 1 § 4 (Law)
(1) Bei der Planung der Kapazitäten für die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung
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SchKiSpVDBest 1 § 5 (Law)
(1) Die für die Schüler- und Kinderspeisung erforderlichen Warenfonds sind in die Warenfondspläne der
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SchKiSpVDBest 1 § 6 (Law)
(1) Die in den Verantwortungsbereichen Volksbildung und Berufsbildung bestehenden Einrichtungen der Schüler
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SchKiSpVDBest 1 § 7 (Law)
(1) Die Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung sind als in sich geschlossener Komplex
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SchKiSpVDBest 1 § 8 (Law)
(1) Die Räte der Bezirke können den wirtschaftsleitenden Organen des sozialistischen Einzelhandels
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SchKiSpVDBest 1 § 9 (Law)
(1) Zur Organisation und Durchführung der Trinkmilchversorgung haben die Betriebe des volkseigenen Einzelhandels
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SchKiSpVDBest 1 § 10 (Law)
(1) Bei den Räten der Bezirke und Kreise üben Aktive für die Schüler- und Kinderspeisung eine beratende
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SchKiSpVDBest 1 § 11 (Law)
(1) Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherung der Schüler- und Kinderspeisung
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SchKiSpVDBest 1 § 12 (Law)
Die Berichterstattung über die Schüler- und Kinderspeisung erfolgt für die Kennziffern der Schüler- und Kinderspeisung durch die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung entsprechend...
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SchKiSpVDBest 1 § 13 (Law)
(1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.
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SchKiSpVDBest 1 Schlußformel (Law)
...andel und Versorgung
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BesVNG 1 § 12 (Law)
(1) Dieser Abschnitt gilt für die Beamten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der übrigen Körperschaften
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BesVNG 1 § 13 (Law)
(1) Übergangsweise gelten für die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen 8 und höher der Besoldungsordnungen
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BesVNG 1 § 4 (Law)
(1) An die Stelle der Sätze der ruhegehaltfähigen Zulagen nach Anlage 2a dieses Gesetzes treten mit Wirkung
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BesVNG 1 § 5 (Law)
Entsprechendes gilt für Ämter, die mit ihrem Amtsinhalt mit den in Satz 1 erfaßten Ämtern übereinstimmen
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BesVNG 1 § 9 (Law)
...ach Artikel 5 oder Artikel 6 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes gewährter Erhöhungszuschlag vermindert sich nicht um den Betrag der ruhegehaltfähigen Stellenzulagen, die ...
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BesVNG 1 § 10 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.
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BesVNG 1 § 11 (Law)
(1) Bei Versorgungsbezügen, denen ein Grundgehalt aus der Besoldungsgruppe eines Amtes zugrunde liegt
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BesVNG 1 § 14 (Law)
Abschnitt 1 § 3 dieses Artikels gilt entsprechend.