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AgrStatG § 73 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
(1) Erhebungsmerkmale der Ernteerhebung sind die geerntete Traubenmenge nach Rebsorten, Art der Rebfläche und Bestimmung der Trauben jeweils nach roter und weißer Traubenmenge, die Ertragsflächen sowi...
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BImSchG § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (Law)
Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
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ErsDiG § 73 Anfechtung des Einberufungsbescheides (Law)
Ist der Musterungsbescheid unanfechtbar geworden, so ist ein Rechtsbehelf gegen den Einberufungsbescheid oder den Umwandlungsbescheid nach § 19 Abs. 2 nur insoweit zulässig, als eine Rechtsverletzung ...
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BrennO 1998 § 73 (Law)
(1) Aus dem Verschlußgewahrsam (§ 72 Abs. 1) darf Branntwein nur unter Mitwirkung von Beamten entnommen werden. Vorrichtungen zur Entnahme von Branntwein sind an den amtlichen Sammelgefäßen (§ 72 Abs....
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NeuGlV § 73 Ausstattung des Aufsichtsführenden (Law)
Die Gemeindebehörde übergibt dem Aufsichtsführenden eines jeden Eintragungsraums vor Beginn der Eintragungshandlung 1. das ausge...
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WVG § 73 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Bei einem Verband, dessen Verbandsgebiet sich auf mehr als ein Land erstreckt oder erstrecken soll, bestimmen die beteiligten Länder die Aufsichtsbehörde in gegenseitigem Einvernehmen.
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ALG § 73 Auskunfts- und Mitteilungspflichten (Law)
...bis 4 erfolgt ist.
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BRAO § 73 Aufgaben des Vorstandes (Law)
...bis 3 und Absatz 3 bezeichneten Aufgaben einzelnen Mitgliedern des Vorstandes übertragen. (5) Beantragt bei Streitigkeiten zwischen einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer und seinem Auftragg...
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LFGB § 73 Verkündung von Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
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SachenRBerG § 73 Preisbemessung im Wohnungsbau (Law)
(1) Für die im staatlichen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau verwendeten Grundstücke ist der Kaufpreis unter Zugrundelegung des sich aus § 20 Abs. 1 und 2 ergebenden Bodenwerts zu bes...
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UrhG § 73 Ausübender Künstler (Law)
Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung küns...
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UVPG § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission (Law)
(1) Zur Vorbereitung der Berichterstattung an die Europäische Kommission teilen die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder dem für Umweltschutz zuständigen Bundesministerium erstm...
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FahrschAusbO 2012 Anlage 7.3 (zu § 6 Absatz 2) (Law)
...bis 2 Jahre D 14 16 8 6 ...
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EnergieStV § 73 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis (Law)
(1) Das Hauptzollamt erteilt schriftlich die Erlaubnis nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes (förmliche Einzelerlaubnis) und stellt einen Erlaubnisschein als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis...
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BWO 1985 § 73 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen (Law)
...Bis zur Übergabe an die Gemeindebehörde hat der Wahlvorsteher sicherzustellen, dass die unter den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. (2) Die...
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BNatSchG 2009 § 73 Befugnisse der Zollbehörden (Law)
...bis 4 des Außenwirtschaftsgesetzes gilt entsprechend.
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TKG 2004 § 73 Schonung der Baumpflanzungen (Law)
(1) Die Baumpflanzungen auf und an den Verkehrswegen sind nach Möglichkeit zu schonen, auf das Wachstum der Bäume ist Rücksicht zu nehmen. Ausästungen können nur insoweit verlangt werden, als sie zur ...
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SGB 8 § 73 Ehrenamtliche Tätigkeit (Law)
In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen sollen bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden.
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VVG 2008 § 73 Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler (Law)
...bis 72 sind auf Angestellte eines Versicherers, die mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Versicherungsverträgen betraut sind, und auf Personen, die als Vertreter selbständig Versicherungsverträg...
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WDO 2002 § 73 Dienstaufsicht (Law)
Der Präsident übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten und Arbeitnehmer aus.