-
FamFG § 173 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand (Law)
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
-
SGB 6 § 173 Grundsatz (Law)
Die Beiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der Rentenversicherung zu zahlen.
-
BBesG Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. 2016, 2585) Auslandszuschlag VI.1 (Monatsbeträge in Euro) ...
-
StrlSchV 2001 Anlage VI (zu §§ 3, 47, 49, 55, 95, 117) (Law)
...vitätszufuhr bedingt ist, als Dosis des ungeborenen Kindes, soweit die zuständige Behörde nichts anderes festlegt. ...
-
WWSUVtr Anlage VI Regelungen, die in der Deutschen Demokratischen Republik im weiteren Verlauf anzustreben sind (Law)
...zrecht 4. Einführung des Ordnungsrahmens und der Berufsstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Bereich berufliche...
-
AO 1977 § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (Law)
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern, 1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu ein...
-
UmwG 1995 § 173 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten (Law)
Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist § 157 entsprechend anzuwenden.
-
SGB 3 § 173 Übernahme und Erstattung von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Law)
(1) Wer Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezieht und von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 231 Absatz 1 und 2...
-
AktGEG § 14 Übergangsvorschrift zu § 171 Abs. 2, 3 und § 173 Abs. 1 des Aktiengesetzes (Law)
§ 171 Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 3 zweiter Halbsatz und § 173 Abs. 1 Satz 2 des Aktiengesetzes in der Fassung des Artikels 1 Nr. 18, 19 des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 19. Juli 2002 (BGBl...