-
SGB 3 § 389 Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte (Law)
(1) Folgende Funktionen werden vorrangig in einem befristeten außertariflichen Arbeitsverhältnis oberster Führungskräfte (Anstellungsverhältnis) übertragen: 1....
-
SGB 3 § 393 Aufsicht (Law)
(1) Die Aufsicht über die Bundesagentur führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie erstreckt sich darauf, dass Gesetze und sonstiges Recht beachtet werden. (2) Dem Bundesminist...
-
SGB 3 § 405 Zuständigkeit, Vollstreckung und Unterrichtung (Law)
...zarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Behörden zusammen. (5) Die Bundesagentur unterrichtet das Gewerbezentralregister über rechtskräftige Bußgeldbescheide nach § 404 Abs. 2 Nr. 1, 5 bis 16,...
-
SGB 3 § 416 (weggefallen) (Law)
-
-
SGB 3 § 1 Ziele der Arbeitsförderung (Law)
(1) Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsma...
-
SGB 3 § 5 Vorrang der aktiven Arbeitsförderung (Law)
Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind entsprechend ihrer jeweiligen Zielbestimmung und den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen, um sonst erforderliche Leistunge...
-
SGB 3 § 6 (weggefallen) (Law)
-
-
SGB 3 § 10 (weggefallen) (Law)
-
-
SGB 3 § 14 Auszubildende (Law)
Auszubildende sind die zur Berufsausbildung Beschäftigten und Teilnehmende an nach diesem Buch förderungsfähigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizier...
-
SGB 3 § 35 Vermittlungsangebot (Law)
(1) Die Agentur für Arbeit hat Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden und Arbeitgebern Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung (Vermittlung) anzubieten. Die Vermittlung umfasst alle Tätigkeiten, d...
-
SGB 3 § 36 Grundsätze der Vermittlung (Law)
(1) Die Agentur für Arbeit darf nicht vermitteln, wenn ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt. (2) Di...
-
SGB 3 § 12 Geltung der Begriffsbestimmungen (Law)
Die in diesem Abschnitt enthaltenen Begriffsbestimmungen sind nur für dieses Buch maßgeblich.
-
SGB 3 § 19 Behinderte Menschen (Law)
(1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten ...
-
SGB 3 § 20 Berufsrückkehrende (Law)
Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die 1. ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbi...
-
SGB 3 § 22 Verhältnis zu anderen Leistungen (Law)
(1) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung dürfen nur erbracht werden, wenn nicht andere Leistungsträger oder andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich v...
-
SGB 3 § 25 Beschäftigte (Law)
(1) Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind. Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsaus...
-
SGB 3 § 27 Versicherungsfreie Beschäftigte (Law)
...zahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, 2. Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religion...
-
SGB 3 § 29 Beratungsangebot (Law)
(1) Die Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung anzubieten. (2) Ar...
-
SGB 3 § 30 Berufsberatung (Law)
Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat 1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechs...
-
SGB 3 § 33 Berufsorientierung (Law)
Die Agentur für Arbeit hat Berufsorientierung durchzuführen 1. zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Beru...