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DruckverarbAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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EBO § 2 Allgemeine Anforderungen (Law)
...2) Von den anerkannten Regeln der Technik darf abgewichen werden, wenn mindestens die gleiche Sicherheit wie bei Beachtung dieser Regeln nachgewiesen ist. (3) Die Vorschriften dieser Verordn...
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BWahlG § 2 Gliederung des Wahlgebietes (Law)
...2) Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz. (3) Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.
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GlasappAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Glasapparatebauer/Glasapparatebauerin wird staatlich anerkannt.
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GntDAIVAPrV § 2 Ziele des Studiums (Law)
Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der ...
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FMStFG § 2 Zweck des Fonds (Law)
...§ 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung (Unternehmen des Finanzsektors). Kreditinstitute, die gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetz...
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FPersV § 2 Digitaler Fahrtenschreiber (Law)
...§ 16 Abs. 2 und § 21a Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes, § 147 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit Abs. 3 der Abgabenordnung, § 28f Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, § 17 Absatz 2 des Mindest...
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HolzBauSchAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.
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HolzbInstrmMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.
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HRegGebV § 2 Allgemeine Vorschriften (Law)
...2) Betrifft dieselbe spätere Anmeldung mehrere Tatsachen, ist für jede Tatsache die Gebühr gesondert zu erheben. Das Eintreten oder das Ausscheiden einzutragender Personen ist hinsichtlich einer jeden...
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HZInstrmMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin wird staatlich anerkannt.
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GeoITAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildungen dauern jeweils drei Jahre.
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HebG 1985 § 2 (Law)
...2 zur Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18) in der jeweil...
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MilchTAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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MinNettoV 2004 § 2 (Law)
...2004 in Kraft.
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MntDAIVAPrV § 2 Ziele der Ausbildung (Law)
Die Ausbildung vermittelt in enger Verbindung von Theorie und Praxis die Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren nichttechnisch...
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SG § 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung (Law)
...§ 44 Abs. 5 Satz 2 bleibt unberührt.
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PMElekPrV Anlage (zu § 2 Absatz 2) (Law)
...2009, 2846 - 2849) Die Spezialistenprofile beschreiben die inhaltlichen Standards, die für eine Zulassung zur Prüfung zum Geprüften Prozessmanag...
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PodAPrV § 2 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung (Law)
...§ 4 des Podologengesetzes umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. (2) Der Prüfling legt die Prüfung nach Absatz 1 bei der Schule für Podologinnen und Podolo...
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PatAnwO § 2 Beruf des Patentanwalts (Law)
...2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.