-
FVG 1971 § 9 (weggefallen) (Law)
-
GüKG 1998 § 9 Erlaubnis- und Versicherungsfreiheit (Law)
Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei. Es besteht keine Versicherungspflicht.
-
HolzSpielzMAusbV 1996 § 9 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
...90 Minuten, 4. im ...
-
HwirtAusbV 1999 § 9 Abschlußprüfung (Law)
...9) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in zwei der in Absatz 5 genannten Prüfungsbereiche m...
-
GenTSV § 9 Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich (Law)
(1) Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 bis 4 nach § 7 Abs. 1 Gentechnikgesetz im Labor- und Produktionsbereich dürfen nur unter Beachtung der in Anhang III genannten Anforderungen an Anlag...
-
GerüstbAusbV 2000 § 9 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die ...
-
GeschmMG 2004 § 9 Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten (Law)
(1) Ist ein eingetragenes Design auf den Namen eines nicht nach § 7 Berechtigten eingetragen, kann der Berechtigte unbeschadet anderer Ansprüche die Übertragung des eingetragenen Designs oder die Einw...
-
FamGKG § 9 Fälligkeit der Gebühren in Ehesachen und selbständigen Familienstreitsachen (Law)
(1) In Ehesachen und in selbständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entspreche...
-
FBeitrV 2000 § 9 Übergangsvorschriften (Law)
...998 und 1999, die nach der Frequenznutzungsbeitragsverordnung vom 19. November 1996 (BGBl. I S. 1790), geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3894), entstanden sind und bisher...
-
KochAusbV 1998 § 9 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
KrPflAPrV 2004 § 9 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung oder einem Teil der Prüfung zurück, so hat er den Grund für seinen Rücktritt unverzüglich der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses...
-
KrWaffKontrG § 9 Entschädigung im Falle des Widerrufs (Law)
(1) Wird eine Genehmigung nach den §§ 2, 3 Abs. 1 oder 2, § 4 Abs. 1 oder § 4a ganz oder teilweise widerrufen, so ist ihr Inhaber vom Bund angemessen in Geld zu entschädigen. Die Entschädigung bemißt ...
-
KrWG § 9 Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot (Law)
(1) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Abfälle getrennt zu halten und zu behandeln. (2) Die Vermischung,...
-
KStoffVerfMAusbV 2012 § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Formteile (Law)
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. ...
-
KVLG 1989 § 9 Betriebshilfe (Law)
(1) Nach § 2 versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer erhalten anstelle von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld Betriebshilfe nach Maßgabe der folgenden Absätze. (2) Betriebshi...
-
LärmVibrationsArbSchV § 9 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen (Law)
(1) Für Hand-Arm-Vibrationen beträgt 1. der Expositionsgrenzwert A(8) = 5 ...
-
IT-FortbV § 9 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Entwickler) (Law)
(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der...
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 9 Übersendung der Wählerliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand übersendet dem Hauptwahlvorstand unverzüglich eine Kopie der Wählerliste und teilt ihm die Zahl der in der Regel im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer mit. (2) D...
-
MSchnAusbV 2004 § 9 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
-
IndElAusbV 2007 § 9 Teil 1 der Abschlussprüfung (Law)
...90 Minuten haben.