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AEG 1994 § 5b Aufgaben und Befugnisse der Stellen für Eisenbahn-Unfalluntersuchung (Law)
...§ 5a Absatz 5 Satz 3 sowie § 65 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. Zeugen und Sachverständige sind auf Antrag nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung von Z...
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AEG 1994 § 30 Übergangsregelung für den Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen des Bundes (Law)
Bis zum 31. Dezember 1995 ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sowie zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EWG) N...
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AEG 1994 § 6e Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit (Law)
Ist der Antragsteller 1. die Bundesrepublik Deutschland, 2. ein Land...
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AEG 1994 § 29 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Law)
...§ 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zuständig sind. (2) Neben den in den §§ 37 und 38 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bestimmten Verwaltungsbehörden i...
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HGBEG Art 22 (Law)
(1) Die zur Zeit des Inkrafttretens des Handelsgesetzbuchs im Handelsregister eingetragenen Firmen können weitergeführt werden, soweit sie nach den bisherigen Vorschriften geführt werden durften. ...
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WG Art 22 (Law)
(1) Der Aussteller kann in jedem Wechsel mit oder ohne Bestimmung einer Frist vorschreiben, daß der Wechsel zur Annahme vorgelegt werden muß. (2) Er kann im Wechsel die Vorlegung zur Annahme...
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Grundgesetz Artikel 22 (Law)
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. Die Bundesflagge ...
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ScheckG Art 22 (Law)
Wer aus dem Scheck in Anspruch genommen wird, kann dem Inhaber keine Einwendungen entgegensetzen, die sich auf seine unmittelbaren Beziehungen zu dem Aussteller oder zu einem früheren Inhaber gründen,...
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AKG § 22 Enteignungsrecht (Law)
...§ 20 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Frist beantragen. (2) Für die Enteignung gelten die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Teils sowie der §§ 67, 68, 71, 73, 74 ...
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BeratungsG § 22 Kostenerstattung (Law)
Die Länder erstatten den gesetzlichen Krankenkassen die ihnen durch diesen Abschnitt entstehenden Kosten. Das Nähere einschließlich des haushaltstechnischen Verfahrens und der Behördenzuständigkeit re...
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BeschG § 22 Übergangsvorschriften (Law)
...§§ 7 bis 11 gilt im bisherigen Umfang als Zulassung nach diesem Gesetz. (2) Ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteiltes oder anerkanntes Prüfzeichen gilt als Prüfzeichen im Sinne dieses ...
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BinSchEO § 22 Eichskalen (Law)
Unter jeder Eichmarke kann eine Eichskala angebracht werden. Der Nullpunkt dieser Skala ist auf die waagerechte Ebene zu beziehen, die im beladenen Zustand die tiefste Stelle des Schiffsbodens oder - ...
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BienSeuchV § 22 (Law)
(1) Im Falle des Befalls oder des Verdachts des Befalls mit der Tropilaelaps-Milbe dürfen vor der amtlichen Feststellung an dem Bienenstand keine Veränderungen vorgenommen werden. Insbeso...
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DMBilG § 22 Konzernanhang (Law)
...§ 313 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben zu machen. § 313 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs ist anzuwenden.
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BSeeSchG § 22 (Law)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann durch allgemeine Verwaltungsvorschriften das Nähere zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf Grund di...
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BVG § 22 (Law)
(1) Die Verwaltungsbehörde entrichtet für Berechtigte die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten des Bezugs von Versorgungskrankengeld sowie den Beitrag zur Arbeitsförderung. ...
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FSPersAV § 22 Rücktritt (Law)
(1) Wer von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil zurücktritt, hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt der Vorsitze...
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GBVfg § 22 (Law)
Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Muster. Die darin befindlichen Probeeintragungen sind als Beispiele nicht Teil dieser Verfügun...
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FoVG § 22 Strafvorschriften (Law)
...§ 14 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Vermehrungsgut in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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HwWahlO § 22 (Law)
Die Kosten der Wahl trägt die Handwerkskammer.