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StRSaarEG § 55 Verlustabzug (Law)
(1) Die Vorschriften des § 10d des Einkommensteuergesetzes sind vorbehaltlich des § 51 Abs. 5 des D-Markbilanzgesetzes für das Saarland mit der Maßgabe anzuwenden, daß nur Verluste aus Veranlagungszei...
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SVG § 55 (Law)
(1) Erhalten aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (§ 53 Absatz 6) an neuen Versorgungsbezügen 1. ein Soldat im Ruhestand ...
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Grundgesetz Artikel 55 (Law)
Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und kein...
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ScheckG Art 55 (Law)
(1) Die Vorlegung und der Protest eines Schecks können nur an einem Werktag, jedoch nicht an einem Sonnabend, stattfinden. (2) Fällt der letzte Tag einer Frist, innerhalb derer eine auf den ...
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HGBEG Art 55 (Law)
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet auf die am 1. Januar 2004 bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche nach § 323 des Handelsgesetzbuchs Anwendun...
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EinigVtr Anlage I Kap IV B II Anlage I Kapitel IV (Law)
...ivatrechtliche Verträge dieser Monopolverwaltung können von jedem Vertragsteil abweichend von längeren vertraglichen Kündigungsfristen mit einer Frist von mindestens einem Vierteljahr gekündigt werden...
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EinigVtr Anlage I Kap IV B III Anlage I Kapitel IV (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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BBauG § 64 Geldleistungen (Law)
(1) Die Gemeinde ist Gläubigerin und Schuldnerin der im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen. (2) Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung nach § 71 fällig. Die Fälligkeit der Ausg...
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BewG § 64 Mitglieder (Law)
(1) Dem Bewertungsbeirat gehören an 1. in jeder Abteilung und Unterabteilung: ...
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BVG § 64 (Law)
Berechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten Versorgung wie Berechtigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit die §§ 64a bis 64f nichts Abweichendes best...
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HGB § 64 (Law)
Die Zahlung des dem Handlungsgehilfen zukommenden Gehalts hat am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehalts später erfolgen soll, ist nichtig.
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JGG § 64 Bewährungsplan (Law)
§ 60 gilt sinngemäß. Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darüber zu belehren, daß er die Festsetzung einer J...
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LuftVG § 64 (Law)
...ivatklage wegen im Luftverkehr begangener Verstöße benötigt und 2. ohne Kenntnis der Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung,...
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MarkenG § 64 Erinnerung (Law)
(1) Gegen die Beschlüsse der Markenstellen und der Markenabteilungen, die von einem Beamten des gehobenen Dienstes oder einem vergleichbaren Angestellten erlassen worden sind, findet die Erinnerung st...
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SGG § 64 (Law)
(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit dem Tag nach der Zustellung oder, wenn diese nicht vorgeschrieben ist, mit dem Tag nach der Eröffnung oder Verkündung. ...
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ZPO § 64 Hauptintervention (Law)
Wer die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieses ...
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RechVersV § 64 Übergangsvorschriften (Law)
(1) § 61 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abschnitt I Nr. 1 und Abschnitt II Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Anlage zu § 29 in der vom 1. Januar 2002 an geltenden Fassung sind erstmals auf den Jahresabschluss sowie den Kon...
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PStG § 64 Sperrvermerke (Law)
(1) Sind dem Standesamt Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass einer Person durch die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder durch Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Perso...
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PStV § 64 Abrufverfahren (Law)
(1) Für Datenübermittlungen im automatisierten Abrufverfahren nach § 68 Abs. 2 des Gesetzes gilt § 63. Die eingesetzten Verfahren müssen sicherstellen, dass nur die zur Aufgabenerfüllung erforderliche...
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BBesG § 55 Kaufkraftausgleich (Law)
(1) Entspricht bei einer allgemeinen Verwendung im Ausland die Kaufkraft der Besoldung am ausländischen Dienstort nicht der Kaufkraft der Besoldung am Sitz der Bundesregierung, ist der Unterschied dur...