-
BBiG 2005 § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung (Law)
Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es hat seinen Sitz in Bonn.
-
BBiG 2005 § 90 Aufgaben (Law)
(1) Das Bundesinstitut für Berufsbildung führt seine Aufgaben im Rahmen der Bildungspolitik der Bundesregierung durch. (2) Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Aufgabe, durch wissens...
-
BBiG 2005 § 99 Personal (Law)
(1) Die Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung werden von Beamten, Beamtinnen und Dienstkräften, die als Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt sind, wahrgenommen. Es ist Diensthe...
-
AFuV 2005 § 4 Prüfungsanforderungen und Prüfungsinhalte (Law)
(1) In der fachlichen Prüfung für Funkamateure hat der Bewerber für das Amateurfunkzeugnis der Klasse A folgende Kenntnisse nachzuweisen: 1. ...
-
AFuV 2005 § 5 Durchführung der Prüfung (Law)
(1) Die Prüfung nach § 4 Abs. 1, 2 und 3 besteht aus einer schriftlichen Prüfung, der unter den nach Absatz 5 festzulegenden Voraussetzungen eine mündliche Nachprüfung folgen kann. Die Prüfungen sind ...
-
AFuV 2005 § 6 Prüfungsausschuss (Law)
(1) Zur Abnahme von Prüfungen werden von der Regulierungsbehörde Prüfungsausschüsse gebildet. Ein Prüfungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens einem Beisitzer. (2) Die Vor...
-
AFuV 2005 § 10 Rufzeichenzuteilung (Law)
(1) Ein personengebundenes Rufzeichen wird einem Funkamateur von der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Amateurfunkgesetzes zugeteilt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilun...
-
AFuV 2005 § 15 Rufzeichenliste (Law)
(1) Die Regulierungsbehörde veröffentlicht die zugeteilten deutschen Rufzeichen und ihre Inhaber in einer Rufzeichenliste. (2) Die Rufzeichenliste enthält folgende Angaben: ...
-
AFuV 2005 § 19 Übergangsregelungen (Law)
...2005 der Bundesnetzagentur (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 24/2005 vom 21. Dezember 2005) sinngemäß weiter.
-
EnWG 2005 § 4 Genehmigung des Netzbetriebs (Law)
(1) Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet die nach Landesrecht z...
-
EnWG 2005 § 6d Betrieb eines Kombinationsnetzbetreibers (Law)
Der gemeinsame Betrieb eines Transport- sowie eines Verteilernetzes durch denselben Netzbetreiber ist zulässig, soweit dieser Netzbetreiber die Bestimmungen der §§ 8 oder 9 oder §§ 10 bis 10e einhält....
-
EnWG 2005 § 12d Umsetzungsbericht der Übertragungsnetzbetreiber (Law)
Die Betreiber von Übertragungsnetzen legen der Regulierungsbehörde jeweils spätestens bis zum 30. September eines jeden geraden Kalenderjahres, beginnend mit dem Jahr 2018, einen gemeinsamen Umsetzung...
-
EnWG 2005 § 12g Schutz europäisch kritischer Anlagen, Verordnungsermächtigung (Law)
(1) Zum Schutz des Übertragungsnetzes bestimmt die Regulierungsbehörde alle zwei Jahre diejenigen Anlagen oder Teile von Anlagen des Übertragungsnetzes, deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswir...
-
EnWG 2005 § 13 Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen (Law)
(1) Sofern die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone gefährdet oder gestört ist, sind die Betreiber der Übertragungsnetze berecht...
-
EnWG 2005 § 13b Stilllegungen von Anlagen (Law)
(1) Betreiber von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 10 Megawatt sind verpflichtet, vorläufige oder endgültige Stilllegungen ihrer Anlage oder von Te...
-
EnWG 2005 § 13c Vergütung bei geplanten Stilllegungen von Anlagen (Law)
(1) Fordert der Betreiber eines Übertragungsnetzes den Betreiber einer Anlage, die andernfalls auf Grund einer vorläufigen Stilllegung im erforderlichen Zeitraum nicht anfahrbereit wäre, ...
-
EnWG 2005 § 13e Kapazitätsreserve (Law)
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen halten Reserveleistung vor, um im Fall einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems Leistungsbilanzdef...
-
EnWG 2005 § 15 Aufgaben der Betreiber von Fernleitungsnetzen (Law)
(1) Betreiber von Fernleitungsnetzen haben den Gastransport durch ihr Netz unter Berücksichtigung der Verbindungen mit anderen Netzen zu regeln und mit der Bereitstellung und dem Betrieb ihrer Fernlei...
-
EnWG 2005 § 19a Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung (Law)
(1) Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasqualität auf Grund eines von einem oder mehreren Fernleitungsnetzbetreibern veranlassten und netztechnisch erfor...
-
EnWG 2005 § 21b (weggefallen) (Law)