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SaatV § 40 Kleinpackungen (Law)
...5, 2.2.5 und 3.2.4 erforderliche Kennnummer der Partie wird Betrieben, die Kleinpackungen herstellen, von der zuständigen Anerkennungsstelle auf Antrag zugeteilt. Die Kennnummer setzt sich aus der Bet...
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SchRegO § 40 (Law)
Der Nachweis, dass zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern Gütertrennung oder ein vertragsmäßiges Güterrecht besteht oder dass ein Gegenstand zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten oder Lebenspartners gehör...
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BBhV § 40 Palliativversorgung (Law)
(1) Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung sind beihilfefähig, wenn wegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begren...
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AtStrlSVDBest § 40 Belehrungen (Law)
(1) Strahlenwerktätige und Bedienungspersonal müssen vor Aufnahme der Arbeit über die Gefahren bei der Anwendung der Atomenergie, über ihre Pflichten im Strahlenschutz sowie auf der Grundlage der betr...
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BImSchG § 40 Verkehrsbeschränkungen (Law)
...51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung von Verkehrsverboten ganz oder teilweise ausgenommen sind oder aus...
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ESBO § 40 Fahrgeschwindigkeit (Law)
...5), 4. den Streckenverhältnissen, 5. den betrieblichen Verhältnissen ...
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BRüG § 40 (Law)
(1) Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen hat von Amts wegen alle für den Bescheid nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 und 7 erheblichen Tatsachen zu ermitteln; alle Behörden und Gerichte h...
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BNotO § 40 (Law)
(1) Der Vertreter wird durch schriftliche Verfügung bestellt. Er hat, sofern er nicht schon als Notar vereidigt ist, vor dem Beginn der Vertretung vor dem Präsidenten des Landgerichts den Amtseid (§ 1...
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FamFG § 40 Wirksamwerden (Law)
...57 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes), aufgehoben wird, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Bei Gefahr im Verzug kann das Ge...
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FlurbG § 40 (Law)
Für Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr oder einem anderen öffentlichen Interesse dienen, wie öffentliche Wege, Straßen, Einrichtungen von Eisenbahnen, Straßenbahnen und sonstigen Unternehmen des öf...
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GBVfg § 40 (Law)
...5, 26), so hat dieses hiervon den eingetragenen Eigentümer und die aus dem Grundbuch ersichtlichen dinglich Berechtigten unter Mitteilung der künftigen Aufschrift des Grundbuchblatts zu benachrichtige...
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InsO § 40 Unterhaltsansprüche (Law)
Familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haf...
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LASaarEG § 40 Inkrafttreten (Law)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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LBG § 40 (Law)
...59 Abs. 1 erhoben wird, mit dem Zeitpunkt, in dem die Besitzeinweisung wirksam wird (§ 39 Abs. 1 Nr. 5), fällig. Bei einer wiederkehrenden Entschädigung wird die erste Rate zu dem in Satz 1 bezeichnet...
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SachenRBerG § 40 Wohnungserbbaurecht (Law)
(1) Der Anspruch ist auf die Erbbaurechtsbestellung und Begründung von Erbbaurechten nach § 30 des Wohnungseigentumsgesetzes zu richten, wenn 1. ...
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PKDBSa § 40 Aufgaben (Law)
Die Arbeitnehmervertretungen haben die Aufgabe, die Interessen der von ihnen vertretenen Arbeitnehmer und ihrer Hinterbliebenen gegenüber der Kasse wahrzunehmen. Die Arbeitnehmervertretungen haben auß...
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WODrittelbG § 40 Betriebswahlvorstand (Law)
...5 Abs. 2 und 3 und § 27.
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VwGO § 40 (Law)
(1) Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrü...
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BBergG § 40 Streitentscheidung (Law)
...5), wenn eine Einigung hierüber nicht zustande kommt; die Kosten des Verfahrens trägt der Aufsuchungsberechtigte. Erst wenn der Ersatz geleistet oder eine Sicherheit hinterlegt ist, darf die Aufsuchun...
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BeamtStG § 40 Nebentätigkeit (Law)
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie ist unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen.